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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.10.2018 - 7 Entscheidung des Landrats über über- und außerp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KVR Mennrich erklärt die Vorlage und berichtet, dass die jetzige Grenze von 10.000 DM noch aus dem Jahr 1996 stamme.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

r die Befugnis des Landrats, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zuzustimmen, gelten Fälle bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro als unerheblich.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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