11.02.2019 - 7 Besetzung einer Stelle "Technische Sachbearbeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 11.02.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Stefan Bartscht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In der Vergangenheit wurden immer wieder Defizite bei der Aufgabenerledigung im Naturschutz kritisiert.
Um diese zu reduzieren wurden 2 Stellen im Haushalt 2019 eingeplant.
Auch mit den beiden Stellen können nicht alle Aufgaben der Naturschutzbehörde abschließend und umfassend erledigt werden, es müssen daher Prioritäten unter Berücksichtigung der von der Politik benannten Schwerpunkte gesetzt werden.
Folgende bisher defizitär erledigten Aufgaben sollen wahrgenommen werden:
Stelle 1:
Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nach noch festzulegender Priorität:
- Artenschutzmaßnahmen (Amphibien, Insekten, Vögel, Fledermäuse)
- Managementmaßnahmen in FFH-Gebieten
- Maßnahmen zur Schaffung eines Biotopverbundes
- Umsetzung Landschaftsrahmenplan
- Biotopmanagement
Erhalt und Entwicklung geschützter Biotope, z.B. Grünland als ein Schwerpunkt.
Stelle 2:
- Kontrollen von Kompensationsmaßnahmen im Außenbereich (ohne Bauleitplanung)
- Führen des Flächenkatasters (Erhöhung der Kapazitäten)
- Kontrollen und Management von geschützten Biotopen
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Landschaftsrahmenplanes wurden weit über 1.000 geschützte Biotope kartiert und den Eigentümern mitgeteilt.
Für bestimmte Biotoptypen (insbesondere Grünland) muss der Eigentümer Informationen erhalten, wie er diese zu bewirtschaften hat, damit das Biotop nicht geschädigt wird und er Erschwernisausgleich erhalten kann.
- Führen des Flächenkatasters bzgl. der B-Pläne als Grundlage für eine Biotopverbundplanung.
- Unterstützung/fachliche Beratung der Kommunen bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.
Hierbei handelt es sich um ein Angebot des Landkreises, jede Kommune entscheidet selbst, ob sie dieses in Anspruch nehmen möchte. Es gibt von mehreren Kommunen bereits die Anfrage nach Beratung und in geringem Umfang wurde das in der Vergangenheit schon praktiziert. Im Optimalfall können Kompensationskonzepte gemeinsam optimiert werden, was dazu führen kann, dass der naturschutzfachliche Wert weiter steigen kann als dies ursprünglich geplant war; davon könnte die Kommune dann profitieren, indem sie mehr Punkte für zukünftige Eingriffe zur Verfügung hat (Ökokonto). Kommunen, die ihre Kompensation weiterhin ohne UNB-Unterstützung umsetzen und pflegen wollen, können dies natürlich weiterhin tun.
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Weiteres Vorgehen bei Besetzung der Stellen:
- Prioritätensetzung bzgl. Maßnahmenumsetzung aufgrund fachlicher Grundlagen:
- FFH-Managementplan
- Landschaftsrahmenplan incl. Biotopverbund
- Eigene Projektliste (siehe Vorlage 2017/275)
- Pflege und Entwicklung Landkreisflächen
- Kommunikation mit Kommunen (Samt-/Einheitsgemeinden und Mitgliedsgemeinden)
- Unterstützungsangebot
- Keine Pflicht
- Keine Kontrolle
- Erster Termin beim Städte- und Gemeindebund (Vorstand) am 19.02.2019
- Aufbau eines Kennzahlensystems mit Berichtswesen.