25.03.2019 - 6 Vervollständigung der Alleen an der Kreisstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mo., 25.03.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BL Seegers geht zunächst auf die Berichtsvorlage ein und erläutert, dass dem SBU nach der Betriebssatzung die Wahrnehmung der Aufgaben des kreislichen Straßenwesens nach dem Nds. Straßengesetz als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit obliegen. Dazu gehörten alle die mit der Planung, dem Bau, der Unterhaltung und der Erhaltung der Verkehrssicherheit von Kreisstraßen und Brücken im Kreisgebiet zusammenhängenden Aufgaben. Bei der Durchführung seien neben den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen die Belange der Verkehrssicherheit von primärer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang sei der SBU auch Mitglied einer übergeordneten Verkehrsunfallkommission, in der auch die Verkehrsbehörden, die Polizei und Straßenbaulastträger vertreten seien. Das gesamte Unfallgeschehen werde jährlich erfasst und analysiert. Sobald sich dabei Unfallschwerpunkte herauskristallisieren, werden gemeinsame Lösungen zur Verbesserung und Beseitigung gesucht. Die Vermeidung von Baumunfällen stehe landesweit seit einigen Jahren im Fokus. Die Unfallkommission empfehle daher, dass aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Unfallprävention, die hierzu entsprechenden Verhütungsrichtlinien des Landes anzuwenden seien. Bei Nachpflanzungen solle daher in Schutzsysteme investiert werden.
Die konsequente Anwendung der Richtlinien bedeute, dass Neupflanzungen nur möglich seien, wenn Schutzeinrichtungen vorgesehen seien oder Mindestabstände zum Fahrbahnrand eingehalten werden würden. Diese Mindestabstände betragen 4,50m vom Fahrbahnrand bei Geschwindigkeiten von 60 bis 70 km/h und 7,50m bei 80 bis 100km/h. Bei den hiesigen Kreisstraßen könnten diesen Mindestabstände bei nahezu keiner Straße eingehalten werden. Demnach seien umfangreiche Schutzeinrichtungen erforderlich.
Nur bei Nachpflanzungen sei ein Ersatz einzelner Bäume (Lückenbepflanzung) möglich, wenn die Stelle nicht unfallhäufig sei. Ansonsten seien Schutzeinrichtungen zu installieren.
Herr Thomsen erläutert sodann anhand einer Fotodokumentation unter Hinweis auf ein verteiltes Handout den jeweils bestehenden Alleecharakter einiger Kreisstraßen. Dabei geht er näher auf den jeweiligen Pflegezustand dieser Alleen ein.
Als herausragend bezeichne er die Alleen im Zuge der K 3 und der K 4, die sich in gutem bis befriedigendem Zustand befinden würden und nur geringe Lücken aufweisen würden. An Kreisstraßen, wie beispielsweise der K 17 sei das Gesamtbild bereits unharmonischer. Hier stünden z.T. auch gemischte Baumreihen sowie diverse Baumarten und Baumgrößen.
Bei der K 23 wäre der Alleecharakter beispielsweise aufgrund erheblicher Lücken, nicht gleichartiger Baumarten, Baumgrößen nur schwer bis gar nicht erkennbar.
Grundsätzlich gelte sowohl für die Lückenbepflanzung als auch für eine sehr aufwändige Neuanlegung einer Allee, dass die Anpflanzungen intensiv gepflegt werden müssten, da dieses für den späteren Erfolg von elementarer Bedeutung sei. Als Kostenschätzung für einen Alleebaum einschließlich Pflanzung, Pflege und Schnitt müsste mit einem Betrag von ca. 1.000,- € gerechnet werden Unberücksichtigt blieben dabei evtl. erforderliche Schutzeinrichtungen. Diese müssten, wie von Herrn Seegers angesprochen, gfls. kostenmäßig hinzugefügt werden.
Wie erwähnt und auch bereits nach dem Vortrag des Vereins Konau 11 e.V. deutlich geworden sei, sollte der Fokus auf die Pflege der vorhandenen Alleen gelegt werden. Hierfür sollten Baumpflegetrupps mit ausgebildeten Baumpflegern und Spezialfahrzeugen eingesetzt werden. Der Einsatz sollte ganzjährig erfolgen.
LR Nahrstedt weist darauf hin, dass an einigen Kreisstraßen aufgrund großer Baumlücken nicht oder nicht mehr von einem Alleecharakter die Rede sein könne. Da stelle sich dann die Frage, ob es Sinn mache, an diesen Stellen Bäume nachzupflanzen oder aber dieses lieber auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit an anderen, geeigneteren Stellen erfolgen sollte.
KTA Marten stellt die Frage ob es Erkenntnisse über die Anzahl von Wildunfällen im Zusammenhang mit dem Baumbestand an Straßen und der damit einhergehenden eingeschränkten Sichtmöglichkeiten gebe.
Herr Thomsen erklärt, dass ihm diesbezüglich keine Statistiken bekannt seien.
KTA Kruse-Runge sagt, sie sei ebenfalls der Meinung, dass sich nicht alle Straßen als Alleen eignen würden und von daher die eindeutigen und herausragenden Alleen besonders schutzwürdig seien und dem entsprechend gepflegt werden sollten. Es müsse geklärt werden, wo und auch was gepflanzt werden solle. Die fachgerechte Pflege sollte durch eigene, spezielle Pflegetrupps erfolgen.
KTA Schultz erinnert an die Neuanpflanzung der Lindenallee im Zuge der K 53 zwischen Lüneburg und Erbstorf im Jahr 2017. Er habe damals schon Bedenken hinsichtlich des späteren Unfallschutzes geäußert. Noch seien die Bäume klein und würden im Falle eines Unfalls keine besondere Gefahr darstellen. Dieses ändere sich jedoch und gfls. müssten dann umfangreiche Schutzeinrichtungen geschaffen werden, was neben entsprechenden Kosten auch die regelmäßige Straßenunterhaltung erschweren würde.
Aus diesem Grund sollte genau geprüft werden, ob eine Anpflanzung Sinn mache. Grds. sollte nicht unmittelbar an Straßen gepflanzt werden, sondern lieber an Standorten, an denen auch die Lebensbedingungen für die Bäume geeigneter wären. Herr Thomsen sei in seinem Vortrag auf die geringe Wurzelausbildung der Straßenbäume aufgrund des geringen Platzes eingegangen, die letztlich auch zu der umfangreichen Fällaktion im Zuge der K 53 geführt hätte. Dieses könne man sich ersparen.
Frau Bretz betont in diesem Zusammenhang, dass in der Tat genau geprüft werden müsse, wo sich potenzielle Pflanzplätze befinden würden und welche Baumart hierfür geeignet sei.
KTA Thiemann weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeit evtl. Pflanzaktionen im Vordergrund stehen müsse. Es mache keinen Sinn, Bäume an ungeeigneten Standorten zu pflanzen und diese gfls. nach einigen Jahren wieder entfernen zu müssen.
KTA Gros erklärt, er sei von dem vorgestellten Alleenprogramm enttäuscht. Er habe konkrete Maßnahmenvorschläge für die jeweiligen Kreisstraßen erwartet. Zwar sei deutlich geworden, dass die Pflege intensiviert werden müsse, genaue Kriterien seien jedoch nicht genannt worden. Grds. gebe es Regelwerke zur Baumpflege, die jedoch auch beachtet werden müssten.
BL Seegers erinnert an den ursprünglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, wo von entsprechenden Nachpflanzungen im Zuge der K 21 und anderen Kreisstraßen die Rede gewesen sei. Wie sich nunmehr jedoch gezeigt habe, sollte die kontinuierliche Pflege der vorhandenen Alleen im Fokus stehen und lediglich Lückenbepflanzungen geprüft werden. Sicher stehe das Alleenprogramm noch nicht in Gänze, wichtige Erkenntnisse für die weitere Vorgehensweise lägen jedoch vor und es müsse nunmehr weiter daran gearbeitet werden.
KTA Gründel fragt, ob es Erfahrungen mit der Anpflanzung der kanadischen Hasel gebe, die als Straßenbegleitgrün geeignet sein solle.
Herr Thomsen erläutert, dass die Baumhasel im letzten, trockenen Sommer auch erheblich unter Wassermangel gelitten habe. Von daher könne nicht generell gesagt werden, dass sich diese Baumart besonders eigne.
Auf die vom KTA Gros angesprochene Baumpflege weise er nochmals darauf hin, dass dieses im Rahmen des normalen Straßenunterhaltungsdienstes nicht leistbar sei.
KTA Hövermann schlägt vor, Kontakt zu Landwirten bzgl. evtl. Baumanpflanzungen auf deren Grundstücken aufzunehmen. Evtl. käme auch ein Grunderwerb infrage. Er bedanke sich ausdrücklich für die engagierte und zum großen Teil ehrenamtliche Arbeit des Vereins Konau 11 e.V.
KTA Thiemann hebt hervor, dass er den Vortrag und die anschließende Diskussion als guten Einstieg in das Thema erachte.
LR Nahrstedt hält zur weiteren Vorgehensweise eine Prioritätensetzung hinsichtlich der zu pflegenden und schützenden Alleen für notwendig. Der Grunderwerb entlang diverser Kreisstraßen, um den nötigen Baumabstand einzuhalten, wäre finanziell nicht leistbar.
KTA Kastens pflichtet KTA Thiemann bei und weist darauf hin, dass das Thema in einer der nächsten Sitzungen aufgegriffen und vertieft werden solle.