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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

27.08.2019 - 7 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss

BL Seegers hebt im Hinblick auf das nunmehr veranlasste EU-weite Vergabeverfahren zur Beauftragung der Ingenieursleistungen hervor, dass damit zwangsläufig auch entsprechende Planungskosten auf den Landkreis zukämen. Der Politik müsse daher im Hinblick auf die Umsetzung des KT-Beschlusses vom 24.09.2018 bewusst sein, dass der SBU im Wirtschaftsplan 2020 die überschlägig kalkulierten Planungskosten einstellen müsse und diese durch entsprechende Einnahmen gegenfinanziert werden müssten. Dieses sei auch unabhängig von evtl. Fördermitteln seitens des Nds. MW erforderlich. Aufgrund des nunmehr konkret zu erwartenden Planungsaufwands sei es darüber hinaus auch erforderlich, die Personalkapazitäten des SBU entsprechend zu erhöhen. Für den SBU-Stellenplan 2020 werde daher eine zusätzliche Ingenieurstelle angemeldet werden.

Die jährliche Zuweisung des Landkreises müsse erhöht werden, da der SBU den zu erwartenden Gesamtplanungsaufwand von geschätzten 2,4 Mio Euro nicht aus Eigenmitteln aufbringen könne.

Bereichsleiter Tippe erläutert den aktuellen Verfahrensstand und gibt Auskunft über den voraussichtlichen weiteren Zeitplan. Im Oktober würden danach die Erstangebote eingehen. Nach Durchführung von Verhandlungsgesprächen und anschließender Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote, könnten diese dann bis zum Jahresende ausgewertet sein, so dass die Auftragserteilung erfolgen könne.

KTA Kruse-Runge betont, dass sie weder mit der noch strittigen Förderzusage in Höhe von ca. 700.000,- € seitens des MW rechne, noch von einer 75%igen GVFG-Förderung der Gesamtmaßnahme ausgehe. Aufgrund der unklaren Finanzierung habe sie erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Planungsverfahrens.

KTA Petersen macht deutlich, dass es gut und richtig sei, nunmehr mit der Umsetzung des KT-Beschlusses vom 24.09.2018 begonnen zu haben. Dass dieses mit einem entsprechenden Kostenaufwand verbunden sei, müsse seinerzeit allen klar gewesen sein. Um den Elbbrückenbau tatsächlich umsetzen zu können, sei ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren, gerade auch im Hinblick auf die Generierung weiterer Fördermittel, zwingend erforderlich.

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