06.11.2019 - 6 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg (im S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KVOR Mennrich teilt mit, dass die Verhandlungen über eine Neufassung des von der Hansestadt Lüneburg gekündigten Finanzvertrages bis zum Jahresende nicht abgeschlossen sein würden, da diese sehr komplex seien. Er merkt an, dass man diesbezüglich eine Übergangsregelung finden müsse.
Es ergeben sich Fragen der Kreistagsmitglieder, die KVOR Mennrich beantwortet.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Übergangsregelung für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 bis zum Abschluss einer Neufassung des Finanzvertrags zu vereinbaren. Im Rahmen der Übergangsregelung soll die zusätzliche Erstattung nach § 5 des Finanzvertrags in der Fassung vom
22. Dezember 2015 in Höhe von 1,8 Mio. Euro vorläufig weitergezahlt werden.
Die Neufassung des Finanzvertrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, sind auf die nach der Neufassung des Finanzvertrags zu leistenden Zahlungen anzurechnen.