11.11.2019 - 13 Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Merle Ehrhardt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
(gemäß § 14 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Hauptversammlung der Avacon AG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Avacon AG:
(gemäß § 18 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Hauptversammlung der Osthannoversche Eisenbahnen AG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Osthannoversche Eisenbahnen AG:
(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH:
(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 Mitarbeiter/in des Landkreises Lüneburg
Die Verwaltung schlägt vor, neben Herrn Landrat Jens Böther als Mitglied der Gesellschafterversammlung kraft Amtes Frau Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH:
(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied des Aufsichtsrates der Theater Lüneburg GmbH.
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH.
(gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages)
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied des Aufsichtsrates der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH.
(gebildet gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH:
(gebildet gemäß § 15 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe GmbH:
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Landrat Jens Böther für die Dauer seiner Amtszeit in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH:
(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages)
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH.
(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied des Aufsichtsrates der Flusslandschaft Elbe GmbH.
Der Landrat ist kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg.
14. Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gebildet gemäß § 4 der Vereinbarung über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt für die Dauer von 5 Jahren) Anzahl der Mitglieder: 9 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs.2 Satz 2 NKomVG. Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter/in in den Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts:
15. Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH (gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 7 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 vom Kreistag benanntes Mitglied
Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter/in in den Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH:
16. Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 8 Mitglieder, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 2 Mitglieder des Kreistages
Herr Landrat Jens Böther benennt Herrn Kreisverwaltungsoberrat Björn Mennrich als Vertreter gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:
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