26.11.2019 - 6 Wirtschaftsplan 2020 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplans 2020. Besonders hervorzuheben seien die veranschlagten Planungskosten für das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Elbbrücke. Insgesamt seien 2,4 Mio € kalkuliert worden. Für das Jahr 2020 sei ein Bedarf in Höhe von 1,8 Mio € zu erwarten, 0,6 Mio € seien daher als Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021 eingeplant worden.
Gegenfinanziert würden diese Kosten im Jahr 2020 durch einen Investitionszuschuss des Landkreises in Höhe von 1,0 Mio €, 730.000,- € aus einem bereits in der Vergangenheit vom Landkreis zur Verfügung gestellten Investitionszuschuss sowie 70.000,- €, die vereinbarungsgemäß vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als anteilige Planungskosten zur Verfügung gestellt worden seien.
In der erhöhten Zuweisung des Landkreises an den SBU seien auch die Personalkosten in Höhe von 75.000,- € für einen zusätzlichen Ingenieur enthalten. Dieser solle aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen Planungsaufwands als Entlastung für den Bereich Straßenbau eingestellt werden.
Bei den Ansätzen unberücksichtigt, seien die vom Nds. MW in Aussicht gestellten 700.000,- € als Planungsmittel für die Wiederaufnahme der Brückenplanungen. Aufgrund der Tatsache, dass die Gewährung der Fördermittel bislang noch nicht konkret zugesagt worden sei, habe man diese Mittel nach dem „kaufmännischen Vorsichtsprinzip“ nicht veranschlagt. Sofern Fördermittel gewährt werden würden, verringere sich die Höhe des Investitionszuschusses des Landkreises entsprechend.
LR Böther betont, dass er zuversichtlich sei, dass das Nds MW zu seiner seinerzeitigen Förderzusage stehe, sofern konkrete Planungsschritte des Landkreises ersichtlich seien.
Auf Nachfrage des KTA Gros erläutert BL Seegers, dass für die Unterhaltung der Straßenbäume in Form von Baumschauen, Wurzelraumuntersuchungen, Einweisungen in den Jungbaumschnitt etc. durchschnittlich ca. 3.500,- an Fremdleistungen aufgewendet werden würden. Hinzu kämen noch Kosten für Nachpflanzungen sowie eigenem Personalaufwand. In den beiden letzten, extrem trockenen Sommern sei beispielsweise nur für das Wässern von Straßenbäumen jeweils ein Aufwand in Höhe von ca. 25.000,- € entstanden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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