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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

26.01.2005 - 6 Begleitung der Integration von Kindern mit sond...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Zu diesem Thema wurde Frau Schult von der Landesschulbehörde eingeladen und herzlich begrüßt.

Frau Schult wies auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Integration von behinderten Kindern in Regelschulen hin. Sie erklärte, dass bei einer grundsätzlich positiven Zusammenarbeit zwischen dem Bereich Schule und dem Jugendhilfeträger die rechtliche Frage, insbesondere im Hinblick auf die Kosten von Integrationsmaßnahmen, eindeutig geregelt sei. Für die Übernahme der Kosten für Integrationsleistungen, die seitens der Schule nicht geboten werden, sei der jeweilige örtlich zuständige Sozialhilfe- bzw. Jugendhilfeträger auf Grund der dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

 

Frau Schult wies insbesondere auf den Umstand hin, dass, wenn eine Beschulung eines Kindes an einer Regelschule nicht möglich ist, dieses ggf. in einer Internatsschule oder doch in einer weiter entfernten speziellen Förderschule unterrichtet werden müsste, was ebenfalls zu Kosten, in diesem Fall für den jeweils zuständigen Schulträger führen würde.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Schult und die von den Vertretern der Verwaltung ergänzend bereits in der Sachdarstellung wiedergegebenen Meinungsäußerungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss sieht auf der Ebene des Landkreises keine Möglichkeiten, die rechtlichen Rahmenbedingungen unmittelbar zu beeinflussen. Möglichkeiten, hier zu einer Änderung zu kommen, sind ggf. nur landesweit möglich. Dies kann durch entsprechende Einflussnahme auf die Diskussion durch die Spitzenverbände erfolgen. In dieser Richtung ist die Verwaltung bereits tätig geworden.

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Beschluss

Beschluss:

 

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