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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

28.01.2020 - 10 Umsetzung des Radverkehrskonzepts für den Landk...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

BL Seegers erläutert, dass auf den SBU die Umsetzung der im Radverkehrskonzept aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen an Kreisstraßen zukommen werde. Wenn das Radverkehrskonzept vom KT beschlossen sei, müsste im Betriebsausschuss die weitere Verfahrensweise festgelegt werden und für die entsprechenden Maßnahmen eine Prioritätenliste erarbeitet werden.

Grds. bedeute sowohl der Neubau, als auch die Verbreiterung von Radwegen aufwändige Verfahren, die erfahrungsgemäß nicht kurzfristig zu realisieren seien. 

So seien beispielsweise Planfeststellungsverfahren erforderlich. Um dafür konkrete Trassenplanungen festlegen zu können, müssten zumindest Vorverträge zum erforderlichen Grunderwerb abgeschlossen werden. Der Neubau des Radweges an der K 2 von Rullstorf bis zur L 219 bei Jürgenstorf habe gezeigt, dass sich die Grunderwerbsverhandlungen z.T. sehr schwierig gestalten würden.

Seitens der NLStBV, die im nächsten Jahr den Radwegneubau an der L 221 von Lüneburg bis zum Nutzfelder Kreisel realisieren wolle, gehe man grds. von einem Zeitraum von 4 5 Jahren von der ersten Planung eines Radwegneubaus bis zur Fertigstellung aus.

 

 

 

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Beschluss

 

 

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