11.02.2020 - 5 Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Di., 11.02.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
AV KTA Walter bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage zu Top 5.
BR’in Schlag führt in das Thema Siedlungsentwicklung ein und berichtet über die bisherigen Arbeitsschritte. Im Februar 2019 wurden im Fachausschuss erste Vorschläge zu den Zentralen Orten in der Neuaufstellung des RROP vorgestellt. Außerdem wurde das Planungsbüro BPW Stadtplanung mit der Erstellung des Gutachtens „Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg“ beauftragt. Erste Zwischenergebnisse wurden den Kommunen und dem Fachausschuss auf einer Veranstaltung im Juni 2019 zur Diskussion gestellt. Im Anschluss an diese Veranstaltung bestand die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Um die vorgestellten Festlegungsvorschläge noch einmal zu erörtern sowie Entwicklungsziele und Änderungswünsche der Kommunen aufzunehmen und zu diskutieren, wurden mit den Samtgemeinden und einigen Gemeinden Einzelgespräche durchgeführt.
In der folgenden Präsentation sollen die Ergebnisse der Abwägung und die überarbeiteten Festlegungsvorschläge vorgestellt und diskutiert werden. Da in den Anlagen zur Vorlage 2020/039 bereits umfangreiche Informationen enthalten sind, werden einige Themen in der Präsentation nur kurz angesprochen. Die Präsentation ist in drei Themenbereiche unterteilt. Da es sich jedoch um ein Gesamtkonzept handelt und die Themenbereiche teilweise ineinandergreifen, bittet BR’in Schlag in Absprache mit AV KTA Walter darum, Fragen und Diskussionen zunächst hintenanzustellen.
Ang’e Panebianco trägt zu den Ergebnissen des Termins der Fraktionsvorsitzenden zum RROP am 23.05.2018 sowie zu den Gründen und Steuerungsabsichten der Festlegungen zur Siedlungsentwicklung vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Blume gibt zu bedenken, dass aufgrund differenzierter Vorgaben im RROP die Bauleitplanverfahren für die Gemeinden komplizierter werden. Für die Gemeinden entsteht durch die Vorgaben ein hoher Nachweis-Aufwand. Auch der Raumordnung entsteht dadurch viel Aufwand, da sie die Erfüllung der Vorgaben überprüfen muss.
KTA Gros begrüßt die mit den Festlegungen zur Siedlungsentwicklung beabsichtigte Steuerung und stellt fest, dass damit ein gewisser Prüfaufwand verbunden ist. Die entscheidende Frage hierbei ist jedoch, ob durch die neuen Festlegungen zukünftig ein höherer Prüfaufwand entsteht als nach den Festlegungen im aktuell rechtsgültigen RROP.
Ang’e Panebianco erklärt, dass bereits im LROP Vorgaben zur Siedlungsentwicklung der Gemeinden enthalten sind. Daher müssen sich die Gemeinden in der Bauleitplanung auch dann mit den Vorgaben auseinandersetzen und Nachweise erbringen, wenn im RROP keine eigenen Festlegungen getroffen werden. Diese müssen ebenso durch die Regionalplanung überprüft werden. Die Festlegungsvorschläge sollen den Kommunen einen eindeutigen Rahmen geben und den Begründungs- und Prüfaufwand im Rahmen der Bauleitplanung verringern.
KTA Gründel erkundigt sich danach, auf welchen Daten die Angaben im neuen Siedlungsentwicklungskonzept, wie beispielsweise Flächenangaben, beruhen und inwiefern dabei natürliche Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Ang’e Panebianco verweist hinsichtlich der Methodik und der zugrunde gelegten Daten auf die folgende Präsentation durch Frau Dappen vom Planungsbüro BPW Stadtplanung. Da keine Vorgaben zur konkreten Verortung von Entwicklungsflächen vorgeschlagen werden, wurden im Rahmen des Siedlungsentwicklungskonzeptes keine natürlichen Gegebenheiten geprüft. Grundsätzlich erfolge die Abwägung mit anderen Belangen wie dem Natur- und Landschaftsschutz noch zu einem späteren Zeitpunkt.
KTA Prof. Dr. Bonin fragt, ob ein W-Standort durch die vorgeschlagenen dezidierten Festlegungen zur Siedlungsentwicklung Vorteile im Rahmen seiner Bauleitplanung hat und Arbeitsaufwand einsparen kann.
Frau Dappen erläutert, dass das Planungsbüro BPW Stadtplanung, für das sie tätig ist, u. a. auch Gemeinden in der kommunalen Bauleitplanung unterstützt. Daher ist ihr bekannt, dass der Arbeitsaufwand für die Begründung der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen am Siedlungsrand in Bauleitplänen für Gemeinden sehr hoch sein kann. Die vorgeschlagenen Festlegungen der Regionalplanung könnten diesen Begründungsaufwand verringern.
KTA Blume merkt hierzu an, dass die Vereinfachungen für die Gemeinden dann zum Tragen kommen, wenn sich die Nachfrage entsprechend dem zugrunde gelegten Entwicklungsrahmen entwickelt. Wenn die Entwicklung anders verläuft als ursprünglich angenommen, sieht er Probleme, flexibel darauf reagieren zu können, ohne das RROP ändern zu müssen. Er sei nicht grundsätzlich gegen das Siedlungsentwicklungskonzept, schlage aber vor, die Festlegungen entweder als Grundsatz zu formulieren oder eine Öffnungsklausel vorzusehen.
Auf Nachfrage von KTA Gros benennt KTA Blume als Beispiel einen erheblichen Nachfragedruck im Umland von Lüneburg. Bereits jetzt gibt es Gemeinden, für die die aktuellen RROP-Vorgaben, die sich der Landkreis Lüneburg selbst geschaffen hat, ein Entwicklungshindernis darstellen.
BR’in Schlag bekräftigt die Aussage von KTA Blume insofern, als dass sich die Diskussion um die Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg in der Vergangenheit vor allem auf das Thema Eigenbedarf konzentrierte. Entwicklungen in der Größenordnung von nur wenigen Wohneinheiten seien jedoch grundsätzlich nicht Thema der Regionalplanung. Im Gegensatz dazu soll das neue Konzept kein enges Korsett für die Gemeinden darstellen, da die nun vorgeschlagenen Entwicklungskontingente auf der aktuellsten Prognose der NBank beruhen und einen deutlichen Puffer beinhalten. Außerdem ist das neue Konzept durch die Möglichkeit zur Weitergabe von Kontingenten für die Gemeinden wesentlich flexibler gestaltet.
Frau Dappen trägt zu den Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Bzgl. des Flächenverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland wünscht sich KTA Gros ergänzende Erläuterungen.
Frau Dappen erläutert, dass in dem entsprechenden Diagramm in der Präsentation der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland nur bis zum Jahr 2015 angegeben ist, da es in der jüngeren Vergangenheit eine Umstellung in der Statistik gab.
Anschließend trägt Ang’e Panebianco zu den Festlegungen der Grundzentren vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Dubber erkundigt sich nach den Kriterien für die Auswahl von Melbeck als Grundzentrum innerhalb der Samtgemeinde Ilmenau.
BR’in Schlag antwortet, dass in der Raumordnung nicht nur der Istzustand ausschlaggebend ist, sondern auch die Entwicklungsziele. Um den Anregungen und Wünschen der Gemeinden zu folgen, wurden mit ihnen Abstimmungsgespräche durchgeführt. Melbeck als Grundzentrum wurde dabei nicht infrage gestellt.
Weiter merkt KTA Dubber an, dass sich die Ausweisung der Grundzentren sehr stark an den Gebietsgrenzen der Samtgemeinden orientiert und nicht an den realen Bedingungen. Beispielsweise sei Reppenstedt auf das Oberzentrum Lüneburg ausgerichtet, sodass Kirchgellersen für die umliegenden Orte der Samtgemeinde eine starke Versorgungsfunktion erfülle.
Frau Dappen trägt zu den Entwicklungszielen des neuen Siedlungsentwicklungskonzeptes vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Kruse-Runge gibt zu bedenken, dass im Osten und Süden des Landkreises Lüneburg keine W-Standorte vorgeschlagen wurden und sich die Gemeinden dort weder entwickeln noch versorgen können.
KTA Gros stimmt dem zu und ergänzt, dass der Anspruch des Siedlungsentwicklungskonzeptes sein sollte, eine dezentrale Versorgung im Landkreis Lüneburg zu ermöglichen.
Frau Dappen benennt als Ursache für die ungleichmäßige Verteilung der W-Standorte, dass in den östlichen Gemeinden des Landkreises weniger Infrastruktureinrichtungen vorhanden und damit die Kriterien nicht erfüllt sind. Hier sei es vor allem wichtig, die Grundzentren zu stärken. Die Orte haben aber etwa durch die Bündelung von Entwicklungskontingenten die Möglichkeit, sich zu W-Standorten zu entwickeln.
AV KTA Walter fragt, ob die Gemeinden die Möglichkeit haben, in ihrer Siedlungsentwicklung auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und zu wachsen. Als Beispiel nennt sie einen neuen SPNV-Anschluss.
Frau Dappen bejaht die Frage und fügt an, dass ein Wachstum von den betreffenden Gemeinden aber auch gewollt sein muss.
Ang’e Panebianco ergänzt, dass für die Festlegung als W-Standort die zugrunde gelegten Kriterien entscheidend sind. Falls sich eine Gemeinde weiterentwickelt und im Laufe der Zeit die Kriterien erfüllt, wird sie zum W-Standort hochgestuft.
Auf Nachfrage von KTA Dubber bestätigt Frau Dappen, dass im vorgeschlagenen Rahmen eine Weitergabe von Kontingenten und damit eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auch unterhalb der W-Standorte möglich ist.
KTA Prof. Dr. Bonin gibt zu bedenken, dass für die Festlegung der W3-Standorte die Schnellbuslinien als Kriterium aufgenommen werden sollten.
KTA Blume erkundigt sich danach, ob die Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung die vorgegebenen Siedlungsdichten überschreiten dürfen.
BR’in Schlag antwortet, dass die Gemeinden selbstverständlich auch dichter bauen dürfen, als im Siedlungsentwicklungskonzept angenommen.
KTA Kruse-Runge fragt, ob die Siedlungsdichten nur einen Zwischenschritt für die Berechnung der Flächenkontingente darstellen.
Frau Dappen bejaht die Frage und ergänzt, dass die dargestellten Siedlungsdichten darüber hinaus für die Gemeinden auch ein Hinweis darauf sein können, ob flächensparend geplant wird.
KTA Dubber erkundigt sich danach, ob bei den W-Standorten berücksichtigt sei, inwiefern diese Orte bisher angemessen gewachsen seien und inwiefern Verkehrsprobleme bestehen.
BR’in Schlag antwortet, dass das Verkehrsgutachten derzeit erarbeitet wird. Nach Fertigstellung des Verkehrsgutachtens erfolgt ein Abgleich mit dem Siedlungsentwicklungskonzept.
KTA Führinger fragt, ab welchem Zeitpunkt bislang nicht durch Bebauungspläne entwickelte Reserven der Flächennutzungspläne für die Ermittlung der Flächenkontingente angerechnet werden.
BR’in Schlag antwortet, dass diese ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des RROP angerechnet werden.
KTA Blume verweist auf die Präsentationsfolien und hinterfragt die Änderung, dass Baulücken und Baulandreserven auf größeren Hofstellen für die Flächenkontingente nicht angerechnet werden sollen. KTA Blume fügt hinzu, dass sich Hofstellen auch im Außenbereich befinden können.
Frau Dappen erklärt, dass bei einer Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, auch im Außenbereich, keine neue Fläche in Anspruch genommen wird und dies daher nicht auf die Kontingente angerechnet werden kann.
LR Böther erkundigt sich nach den Möglichkeiten zur Abgabe von Flächenkontingenten von Grundzentren auf Eigenentwicklungsorte in Einheitsgemeinden.
Frau Dappen antwortet, dass dies bisher nicht vorgesehen sei.
Ang’e Panebianco ergänzt, dass dafür eine Prüfung einer etwaigen Beeinträchtigung des zentralörtlichen Systems erforderlich sei.
KTA Dubber weist auf das Beispiel Adendorf hin, wo nur noch geringe Entwicklungsmöglichkeiten im Grundzentrum selbst bestehen. Sollte eine Weitergabe an Ortsteile nicht möglich sein, werde eine Entwicklung hier verhindert.
KTA Kruse-Runge wünscht sich für die Zukunft auch in den ländlichen Grundzentren eine dichtere Bebauung. Außerdem weist sie darauf hin, dass das neue Siedlungsentwicklungskonzept von den Bürgermeistern der Gemeinden verstanden und akzeptiert werden muss. Sie befürchtet, dass eine Abgabe von Kontingenten an andere Gemeinden von den abgebenden Gemeinden nicht gewollt wird.
KTA Gros bittet um eine Prüfung, inwiefern die schematische Verteilung der Kontingente im Siedlungsentwicklungskonzept den einzelnen Orten und Samtgemeinden angemessen ist.
KTA Dubber empfiehlt eine Weitergabe von Flächenkontingenten von Grundzentren auf Eigenentwicklungsorte zu ermöglichen, wenn ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt.
AV KTA Walter bedankt sich für die ausführlichen Präsentationen und unterbricht die Sitzung für die verschobene Einwohnerfragestunde.
Nach der eingeschobenen Einwohnerfragestunde führt AV KTA Walter die Sitzung mit Top 6 weiter.
KTA Prof. Dr. Bonin äußert, dass in den Gemeinden des Landkreises Lüneburg die Annahme besteht, dass die Entwicklungsziele des neuen Siedlungsentwicklungskonzeptes eine Pflicht zur Umsetzung der Flächenvorgaben beinhalten. Den Gemeinden sollte mitgeteilt werden, dass die Entwicklungsziele nicht erfüllt werden müssen, sondern einen Entwicklungsrahmen darstellen.
KTA Gros verweist auf das Raumordnungsgesetz und das neue Flächensparziel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, nach dem der Flächenverbrauch auf 20 ha pro Tag reduziert werden soll. Da das aktuell gültige RROP bereits Vorgaben zur Flächenentwicklung beinhaltet, wünscht er sich zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Raumordnung eine Auswertung der Einhaltung dieses Ziels im RROP. Auch im neuen RROP müssen neben den Flächenkontingenten auch direkt das Flächensparziel und indirekte Faktoren wie die Umsetzung von Geschosswohnungsbau genannt werden.
BR’in Schlag erklärt, dass laut RROP im Jahr 2015 eine Überprüfung des Flächenverbrauchs in den Gemeinden vorgenommen werden sollte. Aufgrund der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 und den damit verbundenen Unsicherheiten bzgl. der Siedlungsentwicklung wurde auf die Überprüfung des Flächenverbrauchs verzichtet. Ergänzend verweist BR’in Schlag auf die NBank, die den Flächenverbrauch alle zwei Jahre bei den Kommunen abfragt. Angesichts der Tatsache, dass man nun eine geänderte Festlegung im RROP vorschlage, sehe sie keinen Mehrwert in der Überprüfung der alten Zielsetzung.
KTA Gros hält eine Überprüfung des Flächenverbrauchs dennoch für sinnvoll, da er von einem überproportional hohen Flächenverbrauch im Landkreis ausgehe.
AV KTA Walter schlägt vor, dass die Mitglieder des Ausschusses bis zur nächsten Sitzung am 23.03. das Siedlungsentwicklungskonzept in ihren jeweiligen Fraktionen vorstellen, diskutieren und ein Meinungsbild einholen. Als diskussionswürdig habe sie sich in diesem Zusammenhang vor allem die Themen Flexibilisierung während der Laufzeit des RROP, Festlegung der Grundzentren, Entwicklung des Ostens des Landkreises, die Abgabe von Flächenkontingenten an Ortsteile auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzepts und den Flächenverbrauch notiert. Darüber hinaus schlägt AV KTA Walter vor, dass das Siedlungsentwicklungskonzept in der Sitzung am 23.03. wieder behandelt und dann eine vorläufige Beschlussempfehlung erreicht werden soll.
Die Ausschussmitglieder erklären sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
83,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
512,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
625,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
642,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
731,4 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
106,3 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|









