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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

10.09.2020 - 12 Anfrage von KTA Graff (Fraktion DIE LINKE) vom ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Fachgebietsleiterin Sachse beantwortet die schriftliche Anfrage des KTA Graffndlich wie folgt:

 

  1. Was sieht der Katastrophenschutzplan für den Landkreis Lüneburg bei Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen) vor ?

 

Der Katastrophenschutzplan umfasst  Kontaktdaten, Ressourcen und Handlungsanweisungen ausschließlich für den Katastrophenfall. Extremwetterereignisse treten nahezu immer lokal auf, sind in der Regel nicht als Katastrophenfall, sondern als größere Schadenslagen einzustufen und werden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr von den zuständigen Samt- und Einheitsgemeinden abgearbeitet.

 

Sollte jedoch ein Starkregenereignis zu einem signifikanten Anstieg der Elbe führen und müsste deshalb der Katastrophenfall festgestellt werden, so finden sich im Katastrophenschutzplan hierzu Ablaufpläne, Stärkeübersichten, Evakuierungspläne etc. Der KatS-Plan ist kein Konzept, in dem vorbeugende Maßnahmen zur Schadensverhinderung skizziert werden, sondern dient immer dazu, das bereits eingetretene Schadensereignis zu bekämpfen und eine Verschlimmerung zu verhindern.

 

 

  1. Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik, in der die Kommunen gefragt wurden, ob sie über politische Beschlüsse oder Konzepte verfügen um Extremwetterereignissen vorbeugen zu können, zeigte interessante Ergebnisse. So gaben 45 % der Kommunen an, dass ein entsprechender Beschluss vorliegt ein solches Konzept zu erarbeiten. Wo stehen wir als Landkreis in diesem Prozess?

 

Die Erstellung dieses Konzeptes zum Umgang mit Extremwetterereignissen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Samt- und Einheitsgemeinden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

 

Das Ergebnis einer Umfrage bei den Kommunen zeigt, dass im Landkreis Lüneburg lediglich die Stadt Bleckede für das Stadtgebiet Bleckede über ein solches Konzept verfügt; für den Teilbereich Alt Garge sind die Planungen angelaufen. Die Hansestadt Lüneburg hat bereits den Entwurf eines Gefahrenabwehrplanes erarbeitet und dort Planungen für Starkregen aufgenommen. Alle anderen Kommunen verfügen über kein explizites Konzept, sondern verweisen z.B. auf Dienstanweisungen für die Feuerwehren.

 

 

  1. Sollte es ein solches Konzept im Landkreis geben, so beantrage ich hiermit, dieses Konzept im Fachausschuss vorzustellen.

 

Es gibt kein kreisübergreifendes Konzept.

 

 

  1. Sollte es ein solches Konzept noch nicht geben, so wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für ein solches Konzept zu ermitteln.

 

Die Kosten sind nicht ermittelbar, weil der Umfang der Aufgabe unklar ist; es bestehen keine Erkenntnisse über die besonderen örtlichen Verhältnisse der einzelnen Kommunen. Die Aufgabe fällt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises. Sofern Konzepte erstellt werden, ist die konsequente Umsetzung der Maßnahme folgerichtig; es ist von einem erheblichen finanziellen Aufwand auszugehen, über den jede Kommune in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entscheiden muss.

 

 

 

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Beschluss

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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