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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 5 Wirtschaftsplan 2021 für den Betrieb Straßenbau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplans 2021.

Aufgrund der Tatsache, dass r den Betriebshofneubau in Scharnebeck die Schlussrechnungen nunmehr nahezu komplett vorlägen, zeichne sich ab, dass das Gesamtkostenbudget in Höhe von 9,6 Mio € nicht ausgeschöpft werde. Da auch die Verkaufserlöse für die bisherigen Betriebshöfe in Embsen und Breetze deutlich höher ausgefallen seien, als seinerzeit kalkuliert, sei nunmehr noch von einem verbleibenden Kreditbedarf in Höhe von 2,1 Mio € statt 2,6 Mio € auszugehen.

Die Tilgungsanteile für das Fremdkapital würden sich daher noch reduzieren. Dieses würde bis zur Sondersitzung am 14.12.2020 in den Wirtschaftsplan eingepflegt werden.

Er geht weiter exemplarisch auf die Ansätze für die geplanten Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten an Kreisstraßen, Brücken und Radwegen ein, sowie auf die im Vermögensplan dargestellten investiven Baumaßnahmen.

In den letzten 10 Jahren seien ca. 1,5 Mio €r die Radwegeunterhaltung und instandsetzung aufgewendet worden.r Radwegeneubauten und Ausbaumaßnahmen seien in den letzten Jahren ca. 3,6 Mio € investiert worden.

Gleichwohl seien an dem vorhandenen Radwegenetz z.T. umfangreiche Sanierungen erforderlich, die mit dem zur Verfügung stehenden jährlichen Budget mittel- oder langfristig nicht zu realisieren seien.

Die mit den vorliegenden Dringlichkeitsanträgen beabsichtigte Zuweisungserhöhung sei daher sehr erfreulich und ausdrücklich zu begrüßen.

Auf Nachfrage des KTA Mues erläutert BL Seegers, dass sich der Tilgungsbetrag für das Fremdkapital um ca. 15.000,- € verringere. Die Personalkosten seien zwar für die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen korrekt kalkuliert worden, jedoch solle hier noch eine zusätzliche Ingenieur-Stelle aufgenommen werden, die in der überarbeiteten Fassung am 14.12.2020 enthalten sein werde.

Diese Stelle solle zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts im Hinblick auf die baulichen Maßnahmen an Kreisstraßen eingerichtet werden.

 

TOP 5.1 (siehe Vorlage 2020/456)

KTA Thiemann erläutert den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion. Es solle eine um 100.000,- €here Zuweisung des Landkreises zur Verfügung gestellt werden, um dringend notwendige Radwegsanierungen realisieren zu können und damit die bestehende Radweginfrastruktur zu verbessern. Auf seine Nachfrage, ob dieser Betrag noch entsprechend im Jahr 2021 verplant werden könne, erläutert BL Seegers, dass dieses auf jeden Fall noch möglich sei.

Die mit den vorliegenden Dringlichkeitsanträgen beabsichtigte Zuweisungserhöhung, sei sehr zu begrüßen. Um mit einer evtl. weiteren Ansatzerhöhung auch investive Maßnahmen, wie beispielsweise dringend erforderliche Deckenerneuerungen auf längeren Streckenabschnitten von Asphaltwegen zu realisieren, da hier punktuelle Sanierungsmaßnahmen nicht nachhaltig seien, stehe man mit dem Wirtschaftsprüfer in Kontakt. Dieser habe bereits einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt. Sofern sich dieses verifizieren lasse, würde man seitens des SBU eine entsprechende investive Radwegsanierung für 2021 einplanen.

 

TOP 5.2

KTA Kruse-Runge erläutert den Änderungsantrag zu dem gerade vorgestellten Dringlichkeitsantrag der CDU. Grundsätzlich begrüße sie ausdrücklich die Absicht, die Landkreiszuweisung zur Verbesserung der Radweginfrastruktur an den Kreisstraßen zu verbessern. Ihre Fraktion halte eine weitere Ansatzerhöhung auf insgesamt 700.000,- € jedoch für notwendig, um nicht nur zusätzliche Gelder für die Instandsetzung von kritischen Radwegen zur Verfügung zu stellen, sondern auch um einen höheren Etat für Neubaumaßnahmen bereitzustellen.

 

TOP 5.3 (Vorlage 2020/460)

KTA Gros erläutert, dass der SBU über kein Fachpersonal zur Pflanzung, Unterhalt und Pflege der Alleen und Baumreihen an Kreisstraßen verfüge, was der Bedeutung dieser Aufgabe nicht gerecht werde. Darüber hinaus seien Mittel zur Erstellung eines Baumkatasters erforderlich, da die bislang durchgeführten Erfassungen nicht ausreichend seien.

 

TOP 5.4 (Vorlage 2020/458)

KTA Groshrt aus, dass die Umsetzung des Biotopverbundes an Kreisstraßen ein entscheidender Baustein sei, um dem Artensterben entgegen zu wirken.

 

TOP 5.5 (Vorlage 2020/459)

KTA Gros erläutert, dass seitens seiner Fraktion wiederholt auf die Dringlichkeit hingewiesen worden sei, durch entsprechende Budgeterhöhungen mehr Ersatzpflanzungen an Kreisstraßen sowie Verbesserungen der Standortbedingungen für vorhandene ume sicherzustellen.

 

KTA Köhlbrandt und KTA Schultz betonen, sie seien nach wie vor der Meinung, es sollten aus Verkehrssicherheitsaspekten nur dann Bäume an den Kreisstraßen nachgepflanzt werden, sofern bestimmte Mindestabstände eingehalten werden könnten. Ansonsten sollten lediglich Hecken gepflanzt werden.

 

Im Hinblick auf die sowohl von der CDU als auch von NDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Zuweisungserhöhung für Radwegsanierungen stellen KTA Kruse-Runge und KTA Thiemann fest, dass man grds. die gleiche Richtung verfolge, um die Radwegeinfrastruktur zu verbessern. Man sei optimistisch, hier zu einer Einigung zu kommen. Sofern, wie bereits von BL Seegers erwähnt, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer der rechtliche Rahmen geschaffen werde, auch investive Maßnahmen mit Hilfe der erhöhten Zuweisung realisieren zu können, wäre das sicher ein gangbarer Weg. Ansonsten solle den tatsächlich möglichen Reparaturmaßnahmen durch eine angemessene Ansatzerhöhung Rechnung getragen werden.

KTA Köhlbrandt pflichtet dem bei. Es mache keinen Sinn, deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn diese im Wirtschaftsjahr gar nicht sachgerecht verwendet werden könnten.

KTA Mues bittet im Hinblick auf die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur um Mitteilung zum Planungsstand hinsichtlich des Radwegeneubaus an der L 221 von Lüneburg nach Neetze. Die Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN hätte einen Antrag gestellt, die Planungsleistungen zu beschleunigen, in dem der Landkreis einen Zuschuss zu den Planungsmitteln gewähre.

BL Seegers erklärt hierzu, dass die Planfeststellung für den Neubau von Lüneburg bis zum Nutzfelder Kreisel, einschließlich einer Radwegspange an der K 28 vom Nutzfelder Kreisel bis zu Abzweigung der Gemeindestraße nach Wendhausen von der NLStBV beantragt worden sei.

Die weitere Planung des Radwegs vom Nutzfelder Kreisel bis Neetze an der L 221 werde derzeit nicht weiter betrieben, da in dem Radwegekonzept des Landes hierfür kein vordringlicher Bedarf mit entsprechender Priorisierung festgestellt worden sei. Vermutlich ließe sich dieses auch nicht durch eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis beschleunigen.

KTA Petersen erinnert im Zusammenhang mit der Vielzahl der Dringlichkeitsanträge und der damit verbundenen gravierenden zusätzlichen Belastung des Kreishaushalts. Es seien schon etliche Anträge aus den Vorjahren verschoben worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2021 wird in der vorgelegten Fassung mit einer Enthaltung zur Kenntnis genommen.

Nach Beratung der Dringlichkeitsanträge zum Wirtschaftsplan in den Fraktionen, soll in einer Sondersitzung am 14.12.2020 der Wirtschaftsplan mit evtl. Ergänzungen final als Beschlussempfehlung an den Kreistag beschlossen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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