14.12.2020 - 5 Wirtschaftsplan 2021 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, KTA Kastens, fasst das Beratungsergebnis zum Wirtschaftsplan 2021 aus der Sitzung vom 24.11.2020 zusammen. Der dort vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsplans sei mit einer Enthaltung zur Kenntnis genommen worden. Die zu der Sitzung eingebrachten Dringlichkeitsanträge seien aufgrund der Kurzfristigkeit lediglich vorgestellt worden, jedoch inhaltlich nicht beraten worden.
Aufgrund dessen finde die heutige Sondersitzung statt. Es solle ausschließlich der nunmehr im 2. Stand der Aktualisierung per Tischvorlage vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 beraten und beschlossen werden.
Zwischenzeitlich seien die in der Beschlussvorlage genannten Dringlichkeitsanträge im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie in der heutigen KA-Sitzung erörtert worden und entsprechende Beschlussempfehlungen abgegeben worden.
Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 (Vorlage 2020/456), ergänzt durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN vom 24.11.2020, werde dem Kreistag empfohlen, für die Sanierung des vorhandenen Radwegenetzes an Kreisstraßen, die Landkreiszuweisung an den SBU um 300.000,- € zu erhöhen.
Die weiteren Dringlichkeitsanträge (Vorlagen 2020/458, 2020/459 und 2020/460), seien mehrheitlich vom KA abgelehnt worden, so dass aus dem Kreishaushalt dem SBU hierfür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden würden. Eine Beschlussfassung des Betriebsausschusses zu diesen Anträgen erübrige sich daher.
Die vorliegende Fassung des Wirtschaftsplans 2021 im Stand der 2. Aktualisierung berücksichtige diese Beschlusslage.
BL Seegers geht auf die Ergänzungen in der aktualisierten Fassung ein. Besonders hervorzuheben sei die eingepflegte Erhöhung der Landkreiszuweisung um 300.000,- €, die dazu führe, dass der Erfolgsplan ein entsprechendes positives Jahresergebnis ausweise.
Nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer, berechtige dieser eingeplante Jahresüberschuss bereits im Jahr 2021 zur Finanzierung investiver Maßnahmen. Wie seitens der Politik beschlossen, würden die zusätzlichen Mittel zweckgebunden für die Sanierung von Radwegen eingesetzt werden. Die in der Anlage zu Ziffer 5 des Vermögensplans zusätzlich aufgeführten Radwegemaßnahmen würden daher für das Jahr 2021 konkret geplant werden.
KTA Köhlbrandt und Marten erklären, dass ihre Fraktion den Wirtschaftsplan 2021 in der aktuellen Fassung mittragen werden. Hinsichtlich der beabsichtigten Radwegsanierungen sollten die Erfahrungen der letzten Jahre mit dem Einbau wassergebundener Deckschichten berücksichtigt werden, da insbesondere bei dem Radweg an der K 44 erhebliche Schäden durch Wurzelaufbrüche festzustellen seien und daher nach dem Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht mittelfristig voraussichtlich wieder entsprechende Schäden entstehen würden.
BL Seegers erklärt, man werde diese Thematik bei den konkreten Planungen berücksichtigen. Grundsätzlich sei die Verwendung wassergebundenen Materials im Bereich von Wurzelschäden sinnvoll, erschwert werde jedoch beispielsweise der Winterdienst.
Bei den geplanten Sanierungen würde es keine Verbreiterungen geben, auch wenn diese z.T. wünschenswert wären. Derartige Ausbaumaßnahmen seien ohne entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht mehr zu realisieren.
KTA Schultz betont, dass die beabsichtigte Zuweisungserhöhung zur Sanierung der Radwege ein Schritt in die richtige Richtung sei.
KTA Thiemann hebt hervor, dass der Wirtschaftsplan 2021 in der aktuellen Fassung von seiner Fraktion mitgetragen werde. Mit den jeweiligen Dringlichkeitsanträgen habe man sich im AFP und im KA ausreichend auseinandergesetzt und mit deutlichen Mehrheiten Beschlussempfehlungen abgegeben, die entsprechend im Wirtschaftsplan des SBU berücksichtigt worden seien.
KTA Kruse-Runge erklärt, dass ihre Fraktion dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen werde. Dies bedeute nicht, dass man mit der Arbeit des SBU unzufrieden sei. Man stehe nach wie vor hinter den gestellten Dringlichkeitsanträgen und sehe zur Realisierung durchaus Einsparpotenziale im Kreishaushalt, insbesondere im Bereich der Elbbrückenplanungen, der in den nächsten Jahren erhebliche finanzielle Auswirkungen haben werde.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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210 kB
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