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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.04.2021 - 5 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

r die Antragsteller begründet KTA Rehfeldt den erneut eingebrachten Antrag und bezieht sich auf die Aussprache im Ausschussr Hochbau und Energiesparmaßnahmen im November des letzten Jahres. Die damals getroffenen Aussagen des Gesundheitsamtes lt er für nicht kompatibel mit den aktuelleren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit Blick auf die hochansteckenden Virusmutationen müsse der Gesundheitsschutz aller Beteiligten oberste Priorität haben. Er verweist auf die entsprechenden Aktivitäten anderer Bundesländer und wirbt dafür, die beantragten zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

 

r die Verwaltung verweist KVD Beyer auf die hierzu abgegebenen umfangreichen Stellungnahmen. An dieser Sichtweise hat sich seitdem nichts geändert. Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Februar versprechen mobile Luftreinigungsgeräte, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand aber unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Er nimmt weiter Bezug auf ein Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) vom 28.01.2021 über die Bedeutung mobiler Luftreinigungs-Geräter Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2, in dem sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt wird. Danach sind dem NLGA bisher keine wissenschaftlich relevanten Studien bekannt, die über einen theoretisch ableitbaren Detail-Nutzen hinaus den praktischen, realen infektionshygienischen Zusatz-Nutzen durch den Einsatz von mobilen Luftreinigern unter Alltags-Bedingungen in Schulen ausreichend wissenschaftlich belegen. Schließlich weist er auf zwei neue aktuelle Studien aus Sicht des Arbeitsschutzes zu mobilen Luftreinigern in Klassenräumen hin, die das für Arbeitsschutz zuständige Referat des Nds. Sozialministeriums (MS) bekannt gegeben hat. Diese beschäftigen sich im Teil I mit der Geräuscheinwirkung bzw. Schallbelastung durch mobile Luftreiniger: Dauerschallerzeugende mobile Luftreiniger (MLR) rden die vielerorts bereits überschrittenen Belastungsgrenzen zusätzlich verletzen. Je nach MLR-Anzahl und Dauerschallpegel sind die Lehrkräfte gezwungen, lauter zu sprechen, was zu einer wesentlichen Erhöhung freigesetzter (Virus-)Partikel führt. Der Teil II geht auf den Einfluss der räumlichen Entfernung zwischen MLR und Virusemittent auf Aerosolreduktion und Sprachverständlichkeit ein: Nur wer nahe am Gerät sitzt kann auf Virusreduktion hoffen, entferntere Personen werden durch lautere Lehrersprechtätigkeit möglicherweise stärker gefährdet als ohne Geräteeinsatz“. Zu dem gleichen Ergebnis kommt der im LZ-Artikel vom 06.04.2021 zitierte Leiter des Hermann-Rietschel Instituts an der Technischen Universität Berlin: Wie effektiv die Luftreiniger die Virenkonzentration reduzieren hängt davon ab, wo sich die infizierten Personen im Raum aufhalten oder wo sich die Lüftungsanlage befindet. Auf die der Vorlage beigefügten Anlagen und dem Protokoll beiliegende Präsentation wird Bezug genommen. Aus diesen Gründen kann die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte für die kreiseigenen Schulen aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen werden.

 

Anschließend berichtet FBLin Hobro über die Erkenntnisse des Gesundheitsamtes zum Infektionsgeschehen in den Schulen. Danach gibt es zwar Corona-Fälle an den Schulen, aber keine klassenübergreifenden Ansteckungen oder Übertragungen des Virus in den Klassenräumen. Infektionen werden vielmehr von außen über private Kontakte in die Schulen hineingetragen. Das Virus wird vor allem dort weitergetragen, wo keine Maske getragen wird. Dies lässt sich am Beispiel des Infektionsgeschehen in den Horten, Kindergärten und Kindertagesstätten belegen. Dort besteht keine Maskenpflicht und dort sind mit der neuen Virusvariante seit Februar des Jahres deutlich erhöhte Infektionszahlen festzustellen. Sie bestätigt noch einmal, dass aus infektionsschutzfachlicher Sicht keine Empfehlung für den Einsatz mobiler Luftfiltergeräte abgegeben werden kann.

 

In der darauffolgenden intensiv geführten Aussprache wird die Argumentation der Verwaltung unter Hinweis auf verschiedene Richtungswechsel der Regierung im Laufe der Bekämpfung der Corona-Pandemie, neuere Studien von Aerosol-Forschern und die Aktivitäten anderer Bundesländer auf dem Gebiet fraktionsübergreifend infrage gestellt. Die Sachlage habe sich seit Ausbruch der Pandemie verändert. Jetzt seien zunehmend auch Kinder betroffen. Als Schulträger müsse sich der Landkreis um die Luftqualität in den Schulen kümmern. Dafür sollten Fördermittel beim Land eingeworben werden.

 

Landrat Böther erinnert an die im Ausschuss getroffene Absprache, bei anstehenden Neubauten den Einsatz stationärer raumlufttechnischer Anlagen (RLT) mit in die Planung aufzunehmen. Dies wird die Verwaltung auch so umsetzen. Ihm sei kein Fördertopf des Landes bekannt, aus dem Mittel für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte eingeworben werden nnten. Das in die Diskussion eingebrachte 20-Millionen-Förderprogramm ist für die sächliche Schutzausstattung an Schulen, z.B. Anschaffung von Mund-Nase-Bedeckungen, Schutzkleidung, Spukschutze, Desinfektionsspender, CO2-Ampeln etc., gedacht, um den vorgegebenen Rahmen-Hygieneplan umsetzen zu können und wird seitens der Schulen auch so genutzt. Luftfilteranlagen verhindern nicht den Eintrag von Viren in die Schulen. Von daher sollten keine vorschnellen Schlüsse gezogen oder falsche Annahmen getroffen werden.

 

Schließlich wird dem Kreiselternratsvorsitzenden, Herrn Sievers das Wort erteilt: Herr Sievers verweist auf andere Kommunen in Niedersachsen und andere Bundesländer, in denen bereits Luftreinigungsgeräte angeschafft worden seien. Von daher wunderten sich die Eltern, dass sich hierzu in Lüneburg nichts tue. Er kritisiert, dass sich die Abfrage der Verwaltung in den Schulen auf die Nennung von Räumen, die nicht belüftet werden können beschränkt hat. Bei einer eigenen Abfrage, ob die Schulen eine Unterstützung der Lüftung durch mobile Luftreinigungsgeräte als sinnvoll ansehen, wenn sie nicht zu laut sind, hätten neun Schulen im Landkreis einen Einsatz zur Ergänzung der Schutzmaßnahmen sehr begrüßt. Es wurde alle Schulformen befragt. Wie viele landkreiseigene Schulen sich entsprechend positioniert hätten, kann er nicht sagen.

 

Auf den in die Diskussion eingebrachten Kompromissvorschlag, ein Modellprojekt zu starten und den Einsatz mobiler Luftfiltergeräte in drei kreiseigenen Schulen unterschiedlichen Typs in jeweils einem Klassenraum zumindest zu testen, hinterfragt FBLin Hobro wie festgestellt werden soll, ob die Luftfilter den Infektionsschutz in den Klassenräumen erhöhen, wenn dort nach den vorliegenden eigenen Erkenntnissen das Virus ohnehin nicht übertragen wird. Zudem frage sie sich, wie die Eltern an einer Schule darauf reagieren, dass einige wenige Kinder in einem Raum mit Filteranlage unterrichtet werden, die große Masse aber nicht. Sie betont noch einmal ausdrücklich, dass die Kinder bei Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln in den Klassenräumen gut geschützt sind.

 

Im Ergebnis beschließt der Ausschuss mehrheitlich, das Modellprojekt durchzuführen, um über einen längeren Zeitraum Erfahrungen mit der Wirksamkeit von mobilen Luftfiltergeräten zu sammeln.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in drei unterschiedlichen Schulformen des Landkreises in jeweils einem Klassenraum mobile Luftfiltergeräte zu installieren, um über einen längeren Zeitraum Erfahrungen damit zu sammeln und darüber anschließend im Ausschuss zu berichten.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: - einstimmig bei 2 Stimmenenthaltungen -

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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