17.06.2021 - 5 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Do., 17.06.2021
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Stockmann, Projektleiter vom beauftragten Generalplaner LAP/GRASSL aus Hamburg erläutert anhand einer Präsentation (als Anlage dem Protokoll beigefügt) den derzeitigen Verfahrensstand.
Die Corona-Pandemie habe in den vergangenen Monaten beispielsweise Auswirkungen auf die Verkehrssituation gehabt. Die Erstellung des Verkehrsgutachtens könne daher erst erfolgen, wenn die ermittelten Verkehre auch die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegeln würden. Nur so erhalte man belastbare Zahlen, die wiederum als Basis für das darauffolgende Schallschutzgutachten dienen könnten.
Noch bis September würden voraussichtlich die Vermessungsarbeiten der geplanten Straßen- und Brückentrasse andauern.
Nach der aktualisierten Projektplanung sei davon auszugehen, dass voraussichtlich im Sommer 2023 die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens vorlägen.
Mögliche Brückenkonstruktionen seien zum einen eine Stabbogenbrücke, wie sie beispielsweise in Dömitz oder Tangermünde zu finden sei oder zum anderen eine Schrägseilbrücke, vergleichbar mit den Elbbrücken in Schönebeck oder in Niederwartha.
Frau Johannes vom Ing.-Büro EGL erläutert ebenfalls anhand der Präsentation den aktuellen Verfahrensstand hinsichlich der Voreinschätzung zur FFH-Verträglichkeit des Vorhabens sowie den weiteren Untersuchungsablauf.
KTA Gros fragt an, ob bei der Erarbeitung der Voreinschätzung zur FFH-Verträglichkeit auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt worden sei.
Frau Johannes führt aus, dass das genannte Verfahren die Defizite hinsichtlich der Sicherung der FFH- und EU-Vogelschutzgebiete sowie die Managementplanungen der Gebiete in Bezug auf die Festlegung von notwendigen Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen betreffe.
Dieses spiele bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Elbbrücke jedoch eine nachgeordnete Rolle, da das hier relevante FFH-Gebiet sowie das Vogelschutzgebiet V37, bereits seit Jahren durch das Biosphärenreservatsgesetz gesichert seien.
Die entsprechenden Maßnahmen seien im Biosphärenreservatsplan aufgeführt. Derzeit liege noch kein neuer Stand des Biosphärenreservatsgesetzes sowie des genannten Plans vor, dies sei im Rahmen der Voreinschätzung bereits geprüft worden. Eine Novellierung des Gesetzes sei geplant, ob dies allerdings vor Fertigstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliege, sei abzuwarten. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei diese aber nicht entscheidend.
Wesentlicher seien die Orientierungswerte (auch Bagatellgrenzen genannt) von Lambrecht & Trautner (2007). Diese dienten der Beurteilung der Erheblichkeit der bau- und anlagebedingten Verluste von Lebensraumtypen und Lebensräume der relevanten Arten. Diese Orientierungswerte würden weiterhin den aktuellen Stand der Wissenschaft darstellen und anzeigen, ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten werde oder nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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