14.12.2021 - 6 Wirtschaftsplan 2022 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
BL Seegers weist darauf hin, dass im Jahr 2022, sofern es die Corona-Pandemie zulasse, eine Kreisbereisung mit dem Betriebsausschuss stattfinden solle, um den Ausschussmitgliedern die baulichen Zustände der kreiseigenen Infrastruktur zu verdeutlichen und laufende bzw. geplante Projekte zu erläutern.
Anschließend erläutert er anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2022 und geht dabei näher auf signifikante Veränderungen gegenüber der diesjährigen Planung bzw. unterjährigen Entwicklung ein.
Hervorzuheben sei, dass sich die Zuweisung des Landkreises an den SBU um 259.000,-€ verringere. Dieses resultiere u.a. daraus, dass für das laufende Wirtschaftsjahr außerplanmäßig durch den KT eine Zuweisungserhöhung um 300.000,- € zweckgebunden zur Radwegsanierung beschlossen worden sei.
Im Jahr 2022 werde die Zuweisung planmäßig um den jährlich abschmelzenden Zinsaufwand für das Innere Darlehen in Höhe von 74.000,-€ gekürzt. Eine weitere Verringerung in Höhe von 85.000,- € auf 320.000,-€ resultiere aus dem geringeren Schuldendienst für den Betriebshofneubau. Ursprünglich seien hierfür 405.000,-€ kalkuliert worden. Aufgrund sehr günstiger Kreditkonditionen, besserer Verkaufserlöse für die alten Betriebshöfe sowie geringerer Gesamtkosten für den Neubau sei diese Reduzierung möglich gewesen.
Die Zuweisung sei jedoch auch noch um 200.000,-€ erhöht worden. Der Verwaltungsvorstand habe vor einigen Jahren festgelegt, den Ansatz alle 2 Jahre entsprechend zu erhöhen.
Auf Nachfrage von KTA Kruse-Runge erklärt er, dass ca 40% des Eigenbedarfs an Strom über die vorhandene PV-Anlage abgedeckt werde.
Derzeit sei noch eine vakante Ing.-Stelle zu besetzen. Nach sechs erfolglosen Ausschreibungen habe man nun endlich eine geeignete Kraft finden können, die dann hoffentlich nach Beteiligung des Personalrats bei ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen und zum 01.04.2022 im SBU anfangen könne.
Ein Ingenieur, der für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes eingestellt worden sei, habe am 01.11.2021 im SBU begonnen.
Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2022 geplanten Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von 665.000,-€, stünden dort noch ca. 540.000,-€ für investive Maßnahmen zur Verfügung.
KTA Gros bemängelt, dass auch in dem aktuellen Wirtschaftsplanentwurf nicht die Aufwendungen für den Erhalt und die Pflege von Straßenbäumen explizit ausgewiesen worden seien. Dieses habe er bereits im letzten Jahr angeregt. Er halte den entsprechenden Aufwand im Verhältnis zum Gesamtaufwand für Unterhaltungen und Instandsetzungen für zu gering.
BL Seegers verweist hierzu auf die Ausführungen in den entsprechenden Sitzungen und auch schriftlichen Stellungnahmen zu dieser Thematik.
Auch die weiteren Teilbudgets aus dem U+I-Bereich (beispielsweise Aufschulterungen, Rissesanierungen, Oberflächenbehandlungen, Markierungen) würden nicht explizit aufgeführt werden.
Die Ansätze seien alle gegenseitig deckungsfähig, so dass auch bei ungünstigen Ausschreibungsergebnissen für die Baumpflanzungen, das jährlich kalkulierte Budget von 25.000,-€ bis 30.000,-€ überschritten werden könnte und die geplanten Nachpflanzungen realisiert werden könnten.
KTA Köhlbrandt erinnert an die ausgiebigen Diskussionen zu dieser Thematik. Die Verfahrensweisen seien festgelegt worden.
Auf Nachfragen von KTA´s Kruse-Runge und Schultz erläutert BL Seegers, dass im Straßenbetriebsdienst eine Notfallrufbereitschaft für die Nachtzeiten und an Wochenenden eingerichtet werden müsse. Die entsprechende Vereinbarung befinde sich gerade in der Abstimmung mit dem Personalrat. Abgerechnet würden sowohl die tatsächlich geleisteten Einsatzzeiten als auch die Rufbereitschaftszeiten.
Auf Nachfrage von KTA Gödecke erläutern BL Seegers und Bereichsleitert Tippe, dass für den Radwegebau an Landes- und Bundesstraßen eine Prioritätenliste existiere, die aber nicht im Zusammenhang mit der Prio-Liste des Landkreises für Radwegebau an Kreisstraßen stehe. Der SBU werde zwar von der NLStBV, ebenso wie die Polizei, die Kommunen und die Straßenverkehrsbehörde in deren Erstellung einer Prio-Liste mit einbezogen, hätte aber letztlich keine Entscheidungskompetenz. Ebenso obliege auch der NLStBV die konkrete Planung und Realisierung der festgelegten Maßnahmen.
Die Maßnahmen aus der hiesigen Prio-Liste würden konkret durch Beantragung von Fördermitteln nach dem NGVFG der NLStBV mitgeteilt werden.
KTA Findeis weist darauf hin, dass ihres Erachtens in der Beschlussvorlage sehr wohl eine Klimarelevanz hätte angegeben werden müssen, da der Bau und Unterhalt von Straßen erhebliche Emissionen verursache. Darüber hinaus interessiere sie, ob bei den Ansätzen des Wirtschaftsplanes für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen die Klimawandelfolgen in Form des Hitzestresses für den Deckenaufbau und den Unterbau von Straßen berücksichtigt werden müsse.
LR Böther erklärt, dass der Wirtschaftsplan eine allgemeine Aufstellung aller zu erwartenden Aufwendungen und Erlöse des Wirtschaftsjahres beinhalte. Bei den konkreten Umsetzungen der geplanten Maßnahmen werde auf die Klimarelevanz geachtet.
Bereichsleiter Tippe ergänzt, dass z.B. beim Bau von Radwegen auf die Klimarelevanz bzw. Nachhaltigkeit geachtet werde. So würde man nur noch Betonbauweise bauen, die zwar teurer als Asphaltbauweise sei, jedoch eine wesentliche längere Nutzungsdauer der Wege bedeute.
Hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels auf den Fahrbahnaufbau führt er nachrichtlich aus, dass derzeit keine Erkenntnisse vorlägen, ob bzw. in welcher Form sich der Klimawandel schädlich auf den Straßenoberbau auswirke. Bei Einhaltung der technischen Regelwerke sei dies nicht zu erwarten. Bekannt sei, dass es bei starker Sonneneinstrahlung insbesondere auf Autobahnen zur Blasenbildung oder „pop ups“ in den Asphaltdecken kommen könne. Hauptursache sei hier der eingebaute Splittmastixasphalt, der im Kreisstraßenbau jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung komme.
KTA Hövermann regt erneut eine Sanierung des Radweges an der K 36 zwischen Hiligenthal und Abzweigung Oedeme an. Der Zustand habe sich gerade in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Dieser Radweg werde stark als Schulweg frequentiert und müsse daher in einem guten verkehrstüchtigen Zustand gehalten werden.
BL Seegers sagt zu, diesen Weg in die näheren Betrachtungen einfließen zu lassen und gfls. unabhängig von der vorhandenen Prio-Liste Sanierungsmaßnahmen vorzusehen.
KTA Schultz macht deutlich, dass er sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da die veranschlagten Planungsmittel für den Bau einer Elbbrücke im Hinblick auf den zu erwartenden Fehlbetrag des Landkreishaushalts nicht zu vertreten seien.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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