20.12.2021 - 12 Dringlichkeitsantrag der Gruppe DIE LINKE./Die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Mo., 20.12.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Mayte Wüstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
EKR Krumböhmer führt zum Dringlichkeitsantrag aus. Der Gutachter Herr Dr. Seidel vom beauftragten Büro ConTrack Consulting Gesellschaft für Schienenbahnen mbH habe fernmündlich zugesagt und per E-Mail bestätigt, im Januar 2022 einen prüffähigen Berichtsentwurf vorzulegen. Dies solle abgewartet werden, vor diesem Hintergrund erscheine eine Fristsetzung bis zum 01.04.2022 als zu lang. EKR Krumböhmer hofft auf die Einhaltung dieses Zeitplans.
KTA Schulz-Hendel verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Mobilität vom 02.12.2021, dass der Gutachter in dieses Gremium zu einem Bericht einzuladen ist. Abwarten sei nicht ausreichend. Die Förderung des Bundes zur Reaktivierung von Schienenstrecken stehe seit zwei Jahren bereit und müsse abgerufen werden. Die mit dem 01.04.2022 vorgeschlagene Frist sei daher zu lang. Er wirft die Frage auf, ob das Gutachten durch das beauftragte Büro am 31.01.2022 vollumfänglich fertiggestellt sei.
KTA Burkhardt spricht sich ebenfalls für eine Fristsetzung und gegen ein weiteres Abwarten aus.
KTA Dubber pflichtet dem bei. Ihm scheint der 01.04.2022 aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit ebenfalls als zu spät, er schlägt den 01.03.2022 zur Fristsetzung vor.
EKR Krumböhmer schlägt vor, den Antrag mit einer Frist zum 31.01.2022 zu ändern. Dem Vorschlag wird zugestimmt und der geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.