08.02.2022 - 9 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

KTA Findeis erläutert den Antrag.

BL Seegers verweist auf seine ausführliche Stellungnahme zu diesem Antrag und hebt nochmals hervor, dass eine Erweiterung der Pflichtaufgaben des SBU mit entsprechender Verankerung in der Betriebssatzung, erhebliche finanzielle Konsequenzen bedeuten würde und die jährliche Zuweisung des Landkreises an den SBU dementsprechend erhöht werden müsste.

KTA Köhlbrandt betont, der Eigenbetrieb SBU sei seinerzeit mit dem Ziel gegründet worden, die Pflichtaufgaben des Straßenbaulastträgers nach dem NStrG effizient wahrzunehmen. Hierfür werde dem SBU ein jährliches Budget zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Budgetsrden in Abstimmung mit dem Betriebsausschuss auch Nachpflanzungen bzw. Pflegemaßnahmen am Straßenbegleitgrün erfolgen.

Wie darüber hinaus aus der Stellungnahme der Verwaltung ersichtlich, stehe die Vermeidung von Baumunfällen im Fokus, so dass Nachpflanzungen nur unter Beachtung von Verkehrssicherheitsaspekten erfolgen dürften. Aktuell, bzw. in jüngster Vergangenheit sei es an Kreisstraßen wieder zu schweren Baumunfällen mit Personenschäden gekommen.

KTA Kruse-Runge hebt hervor, dass man seitens der Fraktion durchaus anerkenne, dass sich der SBU im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Pflege und Erhaltung des Straßenbegleitgrüns bemühe und dem beispielsweise durch extensives Mähen unter Berücksichtigung der Vegetationsperioden Rechnung trage.

Aber, gerade weil die Frage, inwieweit die Pflege und Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns neben den Pflichtaufgaben des SBU ebenfalls zu dessen Aufgaben zähle, solle über eine verbindliche Regelung diskutiert werden. Diesessse, da eine Satzungsänderung ohne Frage eine grundsätzliche Ausrichtung bedeute, nicht abschließend in der heutigen Sitzung entschieden werden.

Sie schlage daher vor, den Antrag zunächst zur weiteren Beratung an die Fraktionen zu verweisen.

KTA Thiemann pflichtet den Ausführungen von KTA Köhlbrandt bei. Im Hinblick darauf, dass in den Fraktionen einige neue Mitglieder vertreten seien und sich dementsprechend auch die Zusammensetzung des Betriebsausschusses geändert habe, schlage er vor, die neuen Mitglieder sollten zunächst das Aufgabenspektrum des SBU näher kennenlernen. Die für dieses Jahr geplante Bereisung der Kreisinfrastruktur durch den Betriebsausschuss biete hierfür eine gute Gelegenheit.

Gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheitssten Nachpflanzungen von Straßenbäumen behutsam und mit Augenmaß erfolgen. Eine spätere flächendeckende Errichtung von Schutzplanken sei sicher nicht zielführend.

KTA Bösehans wirbt für den Antrag und hebt hervor, dass man sich nicht ausschließlich auf die Nachpflanzungen von Straßenbäumen beschränken sollte, sondern grds. eine insektenfreundliche Bepflanzung im Fokus stehen sollte.

Landrat Böther verweist in diesem Zusammenhang auf das BENE-Projekt des Landkreises. Im Rahmen der beabsichtigten Bereisung könnte Einblicke in die Projektziele und bisherigen Erfolge gewährt werden. Der hierfür eingestellte Mitarbeiter des Landkreises, Herr Dr. Olaf Anderßon stehe hierfür zur Verfügung.

Der Ausschuss einigt sich sodann darauf, den Antrag zurückzustellen und zunächst nähere Informationen einzuholen und dann in den Fraktionen weiter zu beraten.

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Beschluss

Beschluss Der Antrag wird zurückgestellt und zunächst zur weiteren Beratung an die Faktionen verwiesen.

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:

in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt:
Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.