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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.05.2005 - 7 Strategie zur nachhaltigen und Wert erhaltenden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KAR Beyer erläutert die vorgeschlagene Sanierungsstrategie. Ziel ist es, den über die Jahre aufgelaufenen Reparaturstau konzeptionell abzuarbeiten, gleichzeitig aber auch dem berechtigten Wunsch der Nutzer nach einer Modernisierung der Gebäude auch in ihrer Funktionalität und Optik angemessen Rechnung zu tragen. Der Schwerpunkt der Sanierungstätigkeit wird sich zur Qualitätssteigerung der Bildungsinfrastruktur mit einem angestrebten Anteil von 95 % auf die kreiseigenen Schulgebäude erstrecken. Beigefügt sind dem Protokoll Zusammenstellungen der für die einzelnen Liegenschaften erstellten Sanierungslisten nach Fälligkeit und Dringlichkeit. Die noch im laufenden Haushaltsjahr zu erledigenden Bauunterhaltungsarbeiten sind hierin schon nicht mehr enthalten. Wollten wir im kommenden Haushaltsjahr den derzeit erfassten Reparaturstau und die dazu ohnehin jährlich bzw. periodisch anfallenden Bauunterhaltungsarbeiten bewältigen, benötigten wir 12.618.300 €. Der zu erwartende Bauunterhaltungsetat beträgt im Vergleich dazu einschließlich der auf der Strategieklausur 2003 beschlossenen 10 % igen Erhöhung gegenüber dem Vorjahresansatz - aber ohne die in den letzten beiden Jahren bewilligte „Zusatzmillion“ - 2.778.580 €. Beachtenswert ist bei der Aufteilung der Gesamtkosten nach Dringlichkeit, dass immerhin 48,15 % der anstehenden Sanierungsarbeiten Maßnahmen der Dringlichkeit 4 und 5 sind, d.h. der Substanz- und Funktionsverbesserung bzw. der Modernisierung und Verschönerung dienen. Hier besteht folglich ein erheblicher Nachholbedarf, der aus Sicht der Verwaltung die vorgeschlagene Kontingentierung rechtfertigt.

 

KTA Schumann-Schilling unterstreicht die Wichtigkeit von Schönheitsreparaturen, die erheblich zu einer Steigerung des „Wohlfühlklimas“ und zur Attraktivität des Lernumfelds beitragen.

 

KTA Perschel weist darauf hin, dass eine solche Sanierungsstrategie entbehrlich wäre, wenn der Landkreis das Geld hätte, den Sanierungsstau auf einen Schlag abzuarbeiten. Da dies nicht so ist, bietet die Sanierungsliste - besonders im Streitfall - eine wertvolle Entscheidungshilfe.

 

Nach kurzer Diskussion über die Anzahl der Dringlichkeitsstufen besteht Einigkeit, mit den vorgeschlagenen 5 Stufen zu starten. Die Sanierungsliste ist ein „lebendiges“ Werk, d.h. Verschiebungen zwischen den Stufen bleiben möglich. Genauso wird zu jedem Jahr eine Neubewertung und ggf. Aktualisierung der Dringlichkeiten der einzelnen Maßnahmen erforderlich, da einzelne Unterhaltungsmaßnahmen mit zunehmenden Verfall von Bauteilen zwangsläufig in der Dringlichkeit steigen werden.

 

KTA Wegner ermahnt, dass durch ein solches mehr an Bürokratie keine zusätzlichen Personalkosten entstehen dürfen.

 

KTA Albers hält die Sanierungsliste auch hilfreich für die demnächst anstehenden Haushaltsberatungen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Grundsätzlich werden die für den Bauunterhalt zur Verfügung gestellten Mittel nach den dargestellten Dringlichkeitsstufen aufgeteilt. Mit dem Ziel einer Modernisierung der Schulen auch in ihrer Funktionalität und Optik sind mindestens 15 % der bereitstehenden Mittel für Substanz- und Funktionsverbesserungen (Dringlichkeit 4) und 5 % für Modernisierungs- und Schönheitsmaßnahmen (Dringlichkeit 5) einzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

 

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