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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.09.2022 - 6 Übertragung (Verkauf) der LKH Arena an die Aren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KVOR Mennrichhrt in die Thematik ein. Er berichtet, dass man sich dazu entschlossen habe, die Arena aus steuerlichen Gründen in eine eigens dafür gegründete Betriebsgesellschaft zu übertragen. Das dafür geeignete Instrument sei der Verkauf der Arena. Ein Kaufpreis werde nicht gezahlt, sondern der Kaufpreisanspruch werde in die Betriebsgesellschaft eingelegt. Es fließt somit kein Geld.

 

KTA Kruse-Runge fragt nach, ob es sich hierbei also nur um eine Formalität handele und das Geld, was eigentlich dem Landkreis aus dem Verkauf zur Verfügung stehe, dann einfach nur auf die Betreibergesellschaft umgeschrieben werde.

 

KVOR Mennrich bestätigt dies. Anstatt der Kaufpreiszahlung erhöhe sich die Einlage des Landkreises in die Betreibergesellschaft.

 

 

Vors. Bonin merkt an, dass im Vertragsentwurf noch die Beträge fehlen.

 

KVOR Mennrich antwortet, dass er hierfür aktuell nur vorläufige Beträge benennen könne.r mitverkaufte Vorrichtungen und Betriebsgegenstände sei man bei 750.000 €,r Grund- und Boden bei 1,6 Mio. Euro und für das Gebäude bei 22,75 Mio. Euro. Weitere Preisentwicklungen können noch nicht beziffert werden

 

KTA Graff weist darauf hin, dass die Arena derzeit nicht ausgelastet sei. Er rege an, dass man die Arena an jemand anderen veräere, der dann professioneller mehr anbieten könne.

 

KTA Kamp bestätigt, dass man bezüglich der Auslastung der Arena mehr erwartet habe. Dazu habe man das Veranstaltungsmanagement in professionelle Hände gegeben. Es müsse hier mehr passieren und daher solle die neue Betreibergesellschaft darauf auch ein spezielles Augenmerk haben.

 

KRin Vossers antwortet, dass hierfür entsprechende Gremien eingerichtet worden seien und dies auch in der nächsten Beiratssitzung besprochen werde. Darüber werde dann auch entsprechend berichtet. Natürlich sei es in ihrem Interesse, dass die Arena so gut wie möglich ausgelastet sei. Sie als Geschäftsführerin trage die Verantwortung und setze sich selbstverständlich auch dafür ein.

 

KTA Dittmers erfragt, ob hier Grunderwerbssteuer anfalle.

 

KVOR Mennrich verneint dies. Laut Auskunft der Steuerkanzlei müsse keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

 

KTA Graff merkt an, dass die kleinen Parteien bei der Besetzung des Beirates nicht berücksichtigt wurden und so von den Beratungen ausgeschlossen und nicht ausreichend informiert seien.

 

LR Böther antwortet, dass die Entscheidung über die Veränderung der Besetzung in der Verantwortung des Kreistages liege. Er biete an, die Thematik im nächsten interfraktionellen Gespräch noch einmal aufzugreifen.

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Der Landkreis Lüneburg verkauft der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG das mit der LKH Arena bebaute Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg. Mitverkauft werden auch die beweglichen Gegenstände, die der Landkreis für den Betrieb der Arena beschafft hat. Der Gesamtkaufpreis beträgt 27.091.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für den Fall, dass sich die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena bis zum Vorliegen aller Schlussrechnungen noch verändern sollten, wird eine Preisgleitklausel vereinbart, nach welcher der Kaufpreis gegebenenfalls nachträglich anzupassen ist.

 

Die Kaufpreisforderung des Landkreises wird im Rahmen einer entgeltlichen Einlage dem Kapitalkonto der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gutgeschrieben.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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