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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 7 Haushaltsplan 2023 / Fachdienst 45 - Mobilität

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Heilmann, Fachdienstleitung 45, weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Dynamik mit ihren Preissteigerungen im ÖPNV sicherlich noch Veränderungen im Haushaltsplan einträten. Die vorliegenden Zahlen spiegelten den Planungsstand Herbst 2022 wider. Er stellt Herrn Lekat als neuen Kollegen vor, der nunmehr für den Haushalt im Fachdienst Mobilität zuständig sei und den Haushalt stringent strukturiere. Dazu habe sich die Zuordnung einzelner Positionen geändert.

Die Zuwendungen des Landes Niedersachsen stiegen, damit der Änderung des NNVG die Mittel nach § 7e NNVG erhöht worden seien. Gleiches gelte für die Mittel nach § 7a NNVG. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns stiegen die Kosten für die Mietwagenbeförderung. Schließlich fielen auch die Rettungsschirmmittel des Landes zum Jahr 2023 weg. Auch die Kosten für die Schülerbeförderung stiegen durch Verbesserungen im System.

Bei den freiwilligen Leistungen seien höhere Kosten für das Schulbuslotsenprojekt eingeplant, da dieses Projekt nach der Covid-19-Pandemie wieder ausgebaut werden solle; in den letzten Jahren habe es hier nicht viele Aktivitäten gegeben. Auch im Projekt Radverkehrskoordination sei schulisches Mobilitätsmanagement verankert. Da die EU-Förderung für den Heide-Shuttle auslaufe, sei hier ein höherer Zuschuss notwendig. Schließlich benötigten auch die Fährbetriebe aufgrund gestiegener Kosten mehr Geld, es stehe die Erhöhung der Tarife auf der Tagesordnung.

KTA van den Berg merkt an, dass in den Beratungen zum Nachtragshaushalt beschlossen worden sei, die Förderung der Bürgerbusse zukünftig über den kommunalen Strukturentwicklungsfond laufen zu lassen.

KTA Dubber weist darauf hin, dass die Beträge, mit denen die Bürgerbusse gefördert werden, nicht hoch seien. Er sehe daher in einem Wegfallen der Förderung kein Problem.

LR Böther bringt den Vorschlag ein, die Förderung nicht einzustellen, sondern mittels einer landkreiseigenen Förderrichtlinie zielgerichteter aufzustellen.

KTA Dubber begrüßt diesen Vorschlag. Angesichts der angespannten Haushaltslage könnten wohlhabende Gemeinden für ihre Bürgerbusse nicht mehr gefördert werden. Der Landkreis solle dort fördern, wo die Finanzkraft der Gemeinden nicht ausreiche.

KTA Schultz mahnt eine Gleichbehandlung der Gemeinden an und begrüßt den Vorschlag des LR ther für eine Förderrichtlinie. Hiermit möge sich die Runde der Hauptverwaltungsbeamten befassen.

KTA Dubber verweist darauf, dass entsprechende Regelungen bereits im kommunalen Strukturentwicklungsfonds berücksichtigt seien.

KTA Kamp schließt sich dem an. Es sei politischer Wille, die Förderung der Bürgerbusvereine ab 2023 über den Strukturentwicklungsfond abzuwickeln. Die Gemeinden müssten die Förderung dort beantragen, so könne dann auch ihre jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage müsse der Landkreis seine Förderpraxis anpassen.

LR Böther ergänzt, dass die Gemeinden ihre Finanzkraft selbst oft anders einschätzten. Der Strukturentwicklungsfond verfüge daher über objektive Förderkriterien. Bisher könnten nur Gemeinden Mittel abrufen, es werde aber eine Öffnung für die meistens als Vereine organisierten Bürgerbusse erfolgen. Die Gesamtfördersumme von 40.000 € bleibe im neuen Produkt unverändert erhalten.

KTA Schmitt bemerkt, dass Bürger:innen Rufbusse und Bürgerbusse oft nicht unterscheiden könnten. Es handele sich hierbei um redundante Systeme, die perspektivisch klar gegeneinander abzugrenzen seien.

Der stellv. Vorsitzende KTA Kastens entgegnet, dass Bürgerbusse ehrenamtlich betrieben würden, Rufbusse als Teil des ÖPNV nicht. Insgesamt sei das System in jedem Fall zu verbessern.

KTA Dubber bringt die Kostensteigerung im Projekt Radverkehrsförderung 3.0 zur Sprache und wirft die Frage auf, ob die für 2023 eingestellten Mittel in Höhe von 600.000 € wirklich ausgegeben würden.

EKR Krumböhmer entgegnet, dass dies der Plan sei. Da ein die Umsetzung beigeleitender Partner zahlungsunfähig geworden sei, müsse jedoch eine neue Ausschreibung erfolgen, um eine:n Nachfolger:in zu finden. Dies benötige Zeit, aufgrund der Förderbestimmungen sei es aber erforderlich, die Mittel im Jahr 2023 auszugeben.

KTA Schultz bemängelt, dass die Einzelmaßnahmen des Projektes nicht hinterlegt seien.

EKR Krumböhmer erwidert, dass es sich um ein komplexes Projekt mit hunderten Einzelmaßnahmen handele. Es bestünden Kooperationsvereinbarungen mit über 40 Gemeinden.

KTA Dubber stellt klar, dass die Verdreifachung der Mittel für das Schulbuslotsenprojekt nicht beschlossen werde. Dieser Mittelerhöhung habe der Ausschuss für Mobilität nicht zugestimmt. Das Projekt sei nützlich und sinnvoll, aber der Landkreis könne sich dies nicht leisten. Es handele sich um eine freiwillige Leistung, deren Haushaltsansatz nicht erhöht werden könne.

Herr Heilmann, Fachdienstleitung 45, entgegnet, dass das Projekt in den letzten Jahre kaum wirklich stattgefunden habe. Er werde die Überlegungen hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität vorstellen und zur Abstimmung stellen werde.

KTA Dubber geht auf den Heide-Shuttle ein. Es sei nicht richtig, hier ein kostenfreies Angebot vorzuhalten. Das System könne so nicht bleiben, die zusätzlichen 16.000 rden nicht mitgetragen.

KTA Kamp verweist auf die Vereinbarung zum Heide-Shuttle mit den Partnerkommunen. Hiernach habe der Landkreis einen Anteil zu tragen, das Angebot könne nicht wegfallen. Es spticht sich dafür aus, einen Fahrpreis zu erheben, dies sei gerechtfertigt. Die Verwaltung möge hierzu mit den Partnerkommunen Verhandlungen führen.

LR Böther stimmt dem Vorschlag zu. Die betroffenen Partnerkommunen seien die Hansestadt Lüneburg und die Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Ilmenau. Es sei zu besprechen, wie die wegfallende Förderung aufgeteilt werden könne. Die Gesamtkosten für den in Rede stehenden Ring 5 betrügen 100.000 hrlich. Die Erhebung eines Entgelts von den Fahrgästen sei aufgrund der Kooperation mit den Landkreisen Harburg und Heidekreis nicht kurzfristig umzusetzen. Es sei von einem Vorlauf von maximal zwei Jahren auszugehen. LR Böther spricht sich für die Erhebung eines Fahrpreises aus.

Herr Demuth regt an, wenn ein Entgelt erhoben werden sollte, keinen eigenen Tarif zu schaffen. Eine Integration in den HVV-Tarif ermögliche es Fahrgästen, die mit der Bahn nach Lüneburg anreisen, das Angebot des Heide-Shuttles zu nutzen, ohne einen weiteren Fahrschein zu erwerben.

KTA Schmitt schließt sich den Vorrednern an. Ein kostenfreies Angebot sei nicht darstellbar. Auch stelle dies eine Ungleichbehandlung mit den Elbfähren dar, die nicht kostenfrei verkehren.

KTA Hinners stellt die Frage, ob Zahlen zur Auslastung des Heide-Shuttles vorliegen.

LR Böther antwortet, dass die Auslastung gut sei. Die Zahlen werden dem Protokoll beigefügt.

EKR Krumböhmer weist darauf hin, dass der Heide-Shuttle nur 90 Tage vom 15.07.-15.10.2022 verkehrt.

KTA Meister kommt auf die Frage zurück, welche Fahrscheine zukünftig im Heide-Shuttle anerkannt werden sollen.

EKR Krumböhmer erwidert, dass der Aufwand zu hoch wäre, den Heide-Shuttle in den HVV zu integrieren. Es handele sich um einen besonderen Verkehr, der nicht in den HVV-Tarif integriert werden solle.

KTA Kastens resümiert, dass die Verwaltung den Partnerkommunen mitteilen solle, dass das Angebot des Heide-Shuttles ab der nächsten Saison kostenpflichtig sein solle. Anderenfalls erfolge keine Zustimmung zur Fortführung des Angebotes.

Herr Heilmann, Fachdienstleitung 45, geht auf die Mobilitätszentrale im Lüneburger Bahnhof ein. Die Verwaltungsvereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg sehe eine Kostenteilung von jeweils 50 % für die für den Betrieb erforderlichen Mittel für die beiden Partner:innen vor. Auf den Landkreis entfielen somit 50.000 . Für den Ausbau des Radwegenetzes seien 250.000  eingestellt, dies sei der Eigenanteil für das Projekt Radverkehrsförderung 3.0. Die Einreichung des Förderantrages für das Dynamische Fahrgastinformationssystem (DFI) werde durch Herrn Gallmeister und die VNO vorangetrieben, sodass der Auftrag für die Umsetzungsplanung 2023 erteilt werden könne. Hierfür seien 300.000  eingestellt.

EKR Krumböhmer berichtet zum Neubau der Fähre. Der eingereichte Förderantrag werde durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt aktuell technisch geprüft. Eine technische Richtlinie zum Einsatz komprimierten Biogases als Treibstoff sei nicht vorhanden, weshalb eine Einzelfallprüfung erfolge. Diese Frage werde in der kommenden Woche mit dem zuständigen Mitarbeiter dort besprochen. Dies sei der letzte zu klärende Punkt. Nach einer positiv abgeschlossenen technischen Prüfung werde der Förderantrag beschieden.

KTA Dubber bedankt sich für die gute Aufbereitung des Haushalts, dieser werde so gut verständlich.

EKR Krumböhmer weist darauf hin, dass der Landkreis über die Mobilitäts- und Infrastrukturgesellschaft mbH klimaneutrale Busse beschaffen könne. Die nächste Antragsfrist sei der 31.05.2023. Falls hier ein Antrag gestellt werden soll, müsse dies im Haushalt entsprechend 2023 verankert werden.

KTA Kamphrt aus, dass dies wünschenswert sei, da Elektrobusse angesichts der gegenwärtigen Treibstoffpreise Dieselbussen in finanzieller Hinsicht überlegen seien.

EKR Krumböhmer macht klar, dass die Beschaffung von Elektrobussen ein längerer Prozess mit den Schritten Förderverfahren, Ausschreibung und Lieferung sei und diese nicht kurzfristig eingesetzt werden könnten.

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Beschluss

Beschluss: Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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