16.12.2022 - 7 Einrichtung eines regionalen Härtefallfonds "En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land die „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Leistungen aus Landesmitteln für regionale Härtefallfonds zu Unterstützung von Menschen, die sich aufgrund der Energiepreissteigerung in finanzieller Notlage befinden und denen deshalb Strom- und Gassperren drohen“ (Landesanteil Härtefallfonds Energiepreissteigerung) zu schließen, soweit diese inhaltlich nicht wesentlich von der vorliegenden Entwurfsfassung abweicht.
     
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt Vereinbarungen mit den Energieversorgungsunternehmen gemäß der Vorgaben des Landes (§ 3 Abs. 3 Entwurf Landesanteil Härtefallfonds Energiepreissteigerung) abzuschließen.
     
  3. Die Verwaltung veranschlagt im Haushalt 2023 einen Eigenanteil in Höhe von 1.153.159,87 Euro für einen Regionalen Energiefonds

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage