01.02.2023 - 7 Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

BL Seegers geht auf die angepasste Prioritätenliste ein. Abgesehen von den Kostenanpassungen und der Änderung bei der lfd. Nr. 3 (Sanierungsstrecke an der K 53 verringert sich um 800m), seien die lfd. Nrn. 14 bis 18 aufgrund der jeweiligen Ausbauzustände neu mit aufgenommen worden. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um Betonfahrbahnen, die in den letzten Jahren wiederholt durch Reparaturmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden konnten. Dies sei aber nach Prüfung durch Herrn Scholz langfristig nicht mehr möglich. Dieser ergänzt, dass die K 10/K 20 auch zukünftig als Umleitungsstrecke für Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen sowie der Autobahn genutzt werde. Darüber hinaus werde diese Strecke vom Schwerlastverkehr frequentiert.

Die Betonfahrbahnen müssten im Rahmen des Ausbaus entspannt, also zertrümmert werden und würden dann überbaut werden, so BL Seegers weiter.

Grds. werde im Hinblick auf alle Maßnahmen geprüft, ob diese evtl. doch förderfähig nach dem NGVFG sein könnten und damit ins Mehrjahresprogramm übernommen werden könnten. Dies sei in der Vergangenheit bei diversen Maßnahmen erfreulicherweise möglich gewesen.

Ergänzend werde aber auch geprüft, ob die jeweiligen Ausbauzustände durch kostengünstigere Maßnahmen, wie Deckenerneuerungen, nachhaltig verbessert werden könnten. Dieses habe man beispielsweise erfolgreich bei den Ortsdurchfahrten in Rullstorf (K 39) sowie Nutzfelde und Lentenau (K 28) praktiziert.

Auf Nachfrage von KTA Hövermann erläutert er weiter, dass die geplanten Maßnahmen des Jahres 2023 zeitnah ausgeschrieben werden könnten. Der Wirtschaftsplan des SBU beinhalte keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, so dass er der Kommunalaufsicht lediglich zur Stellungnahme anzuzeigen sei. Dieses sei bereits erfolgt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Prioritätenliste ab 2024 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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Anlagen zur Vorlage