29.08.2005 - 5 Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 29.08.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Die Fraktionen nehmen zu der Verwaltungsvorlage sowie den
beiden Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion Stellung. Für die GRUPPE erklärt KTA
Dr. Scharf die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage und damit für die
Einrichtung eines Schulbezirkes.
KTA Schurreit erklärt
den gegenteiligen Standpunkt der SPD-Kreistagsfraktion und damit den Wunsch,
ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede ohne einen Schulbezirk einzurichten.
Herr Scholing, als
Vertreter der Lehrer im Kreisschulausschuss, erklärt sein Einverständnis mit
der Verwaltungsvorlage, also der Einrichtung eines Schulbezirkes. Unter Hinweis
auf die von ihm geleitete Förderschule G macht er deutlich, dass auch ohne
Schulbezirke für viele Eltern keine absolut freie Schulwahl bestehe. Dies gelte
auch für die Gymnasien in Stadt und Landkreis Lüneburg, deren Kapazitätsgrenzen
erreicht seien.
Landrat Fietz
unterstreicht in seinem Wortbeitrag diese Ausführung von Herrn Scholing und
wirbt eindringlich um Annahme der Verwaltungsvorlage.
Herr Nowak als
Elternvertreter schließt sich dagegen der Auffassung der SPD-Fraktion an und
lehnt die Bildung eines Schulbezirkes für ein eigenständiges Gymnasium Bleckede
unter Hinweis auf die ansonsten fehlende Chancengleichheit ab.
Der Vorsitzende KTA Manfred Nahrstedt, lässt dann in der
vereinbarten Reihenfolge zunächst über die beiden SPD-Anträge abstimmen. Der
erste SPD-Antrag wird mit einer Änderung einstimmig angenommen. Der zweite
Antrag mit dem Inhalt, keinen Schulbezirk einzurichten, wird dagegen
mehrheitlich abgelehnt.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Einführung eines Schulbezirkes
wird mehrheitlich angenommen.
Der vorgelegte Entwurf einer Schulbezirkssatzung wird den § 1
auf Vorschlag der Verwaltung verändert, statt soweit Schülerinnen und Schüler
die GS Neetze besuchen wird (Einzugsbereich der GS Neetze) eingesetzt.
§ 3 wird wie folgt verändert.
...Sie tritt spätestens mit Ablauf des Schuljahres
2011/2012 außer Kraft.
Damit soll der zeitlich begrenzte Charakter der
Schulbezirkssatzung noch einmal hervorgehoben werden.
Beschluss
Beschluss:
1. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bei der
Landesschulbehörde wird beantragt, ab dem Schuljahr 2006/2007 ein
eigenständiges Gymnasium Bleckede einrichten zu können.
2. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Verwaltung des Landkreises hat umgehend folgende Aufgaben
umzusetzen:
a) Gemeinsam mit der Gesamtkonferenz des
eigenständigen Gymnasiums Bleckede soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass
für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern möglichst schnell ein
Ganztagsangebot eingerichtet wird.
b) Um den Aufbau des Gymnasiums in Bleckede zu
organisieren wird die Landesregierung gebeten, schnellstmöglich eine/n
Schulleiter/in zu bestellen.
c) Der Raumbedarf in den nächsten Jahren sowie
die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse für ein dreizügiges Gymnasium ist
dem Kreistag kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.
d) Weiterhin soll die Landkreisverwaltung von der
Landesregierung fordern, den zusätzlichen Lehrerbedarf für ein Ganztagsangebot
zu sichern.
3. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 11
Nein-Stimmen
Folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
wird abgelehnt:
Für das ab dem
Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird
kein Schulbezirk eingerichtet.
4. Abstimmungsergebnis: 7
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Für das ab dem
Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird ein
Schulbezirk eingerichtet.
5. Abstimmungsergebnis: 6
Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
Als
Genehmigungsvoraussetzung für die Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums
in Bleckede zum 01.08.2006 wird die Schulbezirkssatzung mit folgender Änderung
beschlossen:
§ 1
statt soweit Schülerinnen und Schüler die
GS Neetze besuchen
jetzt (Einzugsbereich der GS Neetze)
§ 3
... Sie tritt spätestens mit Ablauf des
Schuljahres 2011/2012 außer Kraft.