23.03.2023 - 6 Strukturgutachten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Bonin beantragt, den Beschlussvorschlag unter Zif. 4 lit. a dahingehend zu ergänzen, dass das von den beauftragten Subunternehmern eingesetzte Personal nach TVöD zu bezahlen sei.

EKR Krumböhmer entgegnet, dass dies nicht möglich sei. Nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) könne in Ausschreibungen zwar zur Bedingung gemacht werden, dass das eingesetzte Personal nach Tarif bezahlt werde, es dürfe jedoch kein bestimmter Tarifvertrag vorgegeben werden; in Niedersachsen bestünden drei verschiedene einschlägige und repräsentative mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarte Tarifverträge.

KTA Bonin wirbt für seinen Vorschlag und erwidert, dass eine derartige Randbedingung sehr wohl zulässig sei. Subunternehmer, die ihr Personal schlecht bezahlen, seien nicht erwünscht.

KTA Dubber stellt fest, dass unter diesen Bedingungen keine Beschlussfassung möglich sei. Dieser wichtige Punkt hätte im Vorfeld geklärt werden müssen. Angesichts dessen, dass die Verwaltung rechtliche Bedenken sehe, müssten diese Bedenken vor einer Beschlussfassung geklärt werden.

Der Vorsitzende KTA Blankenburg konstatiert Einigkeit, auch dahingehend, dass das eingesetzte Personal gut zu bezahlen sei. Er regt an, einen zusätzlichen Beschluss mit einem Prüfauftrag an die Verwaltung zu fassen, ob die Anwendung des TVöD zur vergaberechtlichen Voraussetzung gemacht werden könne.

EKR Krumböhmerhrt aus, dass der Staat nicht in die Tarifautonomie eingreifen dürfe. Landesrechtlich könnten für den ÖPNV Ausnahmen zugelassen werden. Das Land Niedersachsen habe mit dem NTVergG hiervon Gebrauch gemacht. Es dürfe jedoch nicht ein bestimmter Tarifvertrag vorgegeben werden, sondern es könne nur bestimmt werden, dass einer der drei verschiedenen einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge anzuwenden sei. In Niedersachsen bestünden drei dieser Tarifverträge.

KTA van den Berg stimmt dem zu.

KTA Bonin entgegnet, dass sich das Subunternehmen dann den günstigsten Tarifvertrag aussuchen könne.

EKR Krumböhmer verweist auf einen Beschluss des Aufsichtsrates der MOIN GmbH, dass das Personal der Gesellschaft angelehnt an TVöD zu bezahlen sei und dass auch eine VBL-Zusatzversorgung geboten werde. Für bei der MOIN GmbH beschäftigtes Personal sei dies möglich, bei der Ausschreibung von Subunternehmeraufträgen sei diese Vorgabe aber unzulässig.

KTA Bonin zieht seinen Antrag auf Ergänzung des Beschlussvorschlages zurück.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Das Strukturgutachten in der anliegenden Fassung vom 08.02.2023 (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Landkreis Lüneburg entscheidet sich für das Modell 2 „Verkehrsmanagementgesellschaft mit Subunternehmerverträgen“. Die Funktion der Verkehrsmanagementgesellschaft soll durch die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH) übernommen werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB ist eine Direktvergabe an die MOIN GmbH beabsichtigt. Ziel ist, die vertragliche und genehmigungsrechtliche Situation zum 01.01.2026 zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, den anliegenden Meilensteinplan (Anlage 2) umzusetzen, insbesondere

 

a)      Vorbereitung einer Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) durch den Landkreis Lüneburg an die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH)

b)      Vorbereitung eines Antrags für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen

c)       Festlegung der Aufgabenverteilung zwischen Landkreisverwaltung und MOIN GmbH

 

  1. Die MOIN GmbH wird beauftragt, die auf sie entfallenden Aufgaben aus dem Meilensteinplan umzusetzen, insbesondere

 

  1. Vorbereitung der Vergabe von Subunternehmeraufträgen
  2. Beantragung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
  3. Aufbau der personellen Ressourcen und Herstellung der Arbeitsfähigkeit

 

  1. Die MOIN GmbH wird beauftragt, die öffentliche Förderung für

a)      zehn

b)      batterieelektrische

c)       Kleinbusse

d)      r den Einsatz als Rufbus/ASM

e)      beim Land Niedersachsen

f)        zum 31.05.2023

zu beantragen.

 

6.  Zur Begleitung der Umsetzung des Strukturgutachtens und des Meilensteinplans sowie für die Projektsteuerung beauftragt der Landkreis Lüneburg eine externe Begleitung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage