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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.11.2023 - 5 Wirtschaftsplan 2024 für den Betrieb Straßenbau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2024 und geht dabei auf signifikante Veränderungen gegeber der diesjährigen Planung ein. Darüber hinaus geht er auf das Investitionsprogramm, die beabsichtigte Aufstockung des Stellenplanes um zwei Straßenwärterstellen sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein.

Die Zuweisung des Landkreises erhöhe sich gegenüber der des Vorjahres um 76.000€.

Eine signifikante Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr sei beim Personalkostenbudget zu verzeichnen. Die vom Personalservice zugrundliegende Kalkulation basiere auf einer Tarifsteigerung von 5,5% für die Beschäftigten und 2,5% für die Beamten. Darüber hinaus seien die beiden zusätzlichen Straßenwärterstellen bereits mit einkalkuliert.

Durch die beabsichtigte Personalaufstockung sollen mehr Reparaturmaßnahmen in Eigenregie erfolgen. In diesem Jahr habe man bereits gute Erfahrungen damit gemacht, Schäden an den Radwegen im Zuge der K 4, K 21 und K 37 selbst zu beheben. Damit seien bislang Fremdfirmen beauftragt worden. Aufgrund der guten Erfahrungen und der flexibleren Einsatzmöglichkeiten, sollen nunmehr zukünftig entsprechende Arbeiten verstärkt durch eigenes Personal erledigt werden. Damit verbunden sollen auch die zuletzt stark gestiegenen Kosten für Fremdleistungen etwas abgefangen werden.

Eine weitere signifikante Kostensteigerung sei bei den Diensthandykosten zu verzeichnen. Die Kosten würden sich gegenüber der diesjährigen Planung verdreifachen. U.a. aus Datenschutzgründen musste der gesamte Straßenbetriebsdienst mit neuen Handyverträgen ausgestattet werden. Positiver Nebeneffekt sei dabei die Tatsache, dass die Kollegen die erforderliche elektronische Arbeitszeiterfassung mit entsprechender Abrechnung nunmehr über diese Geräte abwickeln können. Die Daten könnten nach Kontrolle durch die Kolonnenführer direkt an die Lohnabrechnung übertragen werden.

Auf Anraten des Wirtschaftsprüfers habe man den Einnahmeansatz Zuschusseingang Sonderposten Infrastrukturmaßnahmen und dem damit korrespondierendem Ausgabeansatz Zuführung zu Sonderposten Infrastrukturvermögen nicht mehr veranschlagt, da die Betge identisch seien und sich gegenseitig neutralisieren würden. Die veranschlagten Einnahmen bei den Sonderposten (Fördergelder beispielsweise aus NGVFG-Mitteln) seien jedoch weiterhin aus dem Vermögensplan ersichtlich.

Wie in der Beschlussvorlage zum Ausdruck gebracht, sei man in diesem Jahr noch in der Lage, den Vermögensplan für die beabsichtigten Maßnahmen durch Entnahme aus der sogenannten Erneuerungsrücklage auszugleichen. Dies sei in den Folgejahren jedoch nicht mehr möglich. Um die geplanten Maßnahmen zukünftig realisieren zu können, werde man ohne Investitionszuschüsse seitens des Landkreises bzw. eigene Kreditaufnahmen nicht mehr auskommen können.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan des SBU wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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