31.01.2024 - 6 Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 31.01.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Dr. John bittet um getrennte Abstimmung zu den Maßnahmenlisten für den Straßen- und Brückenbau bzw. den Radwegebau.
KTA Schultz schlägt vor, über die Maßnamenlisten getrennt abzustimmen und über die Maßnahme „Bau der Elbbrücke“ separat abzustimmen.
Der Ausschuss einigt sich mehrheitlich auf den Vorschlag von KTA Dr. John.
BL Seegers und Bereichsleiter Tippe erläutern unter Hinweis auf die Beschlussvorlage die aktuell geänderte Verfahrensweise zur Anmeldung von Maßnahmen, die nach dem NGVFG gefördert werden sollen. Erstmalig sei in diesem Jahr die Fortschreibung des Mehrjahresprogramms entfallen. Diesbezügliche Anmeldungen seien nicht mehr möglich. Allerdings sei die NLStBV vom Nds. MW angewiesen worden, auf Antrag kommunaler Vorhabenträger Prüfungen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit vorzunehmen. Diese Vorprüfung könne unabhängig von Vorlageterminen jederzeit beantragt werden. Das Jahresprogramm für das Folgejahr sei von der NLStBV zum 01. November eines jeden Jahres dem Nds. MW vorzulegen
Es scheine, als sei dies ein erster Schritt im Zuge der Novellierung des Förderverfahrens nach dem NGVFG.
Über weitere Schritte zur Novellierung werde man dem Betriebsausschuss berichten.
Die bisherige Praxis der jährlichen Fortschreibung solle im Hinblick auf die Planungssicherheit des Landkreises beibehalten werden. Die Förderfähigkeit von Maßnahmen werde im Rahmen der angesprochenen Vorprüfungen abgeklärt werden.
Eine im Raum stehende Änderung bei den Fördermodalitäten, so Herr Tippe, hätte voraussichtlich gravierende Auswirkungen auf die Finanzierung von Baumaßnahmen. Es sei angedacht, dass die bewilligten Mittel erst nach Abschluss der Maßnahmen in Gänze ausgezahlt werden würden. Dies bedeute, dass der SBU zunächst die Gesamtkosten vorfinanzieren müsse und nicht schon nach Abschlagszahlungen an die Auftragnehmer entsprechende Förder-Abschläge bei der NLStBV geltend machen könne. Insbesondere bei großen Maßnahme, die sich z.T. über 2- 3 Jahre erstrecken würden, bedeute dies eine hohe finanzielle Belastung.
BL Seegers ergänzt, das große, z.T. parallel verlaufende Baumaßnahmen ohne Abschlagszahlungen nicht finanzierbar seien. Hier müssten dann voraussichtlich kurzeitige Kredite oder aber Investitionszuschüsse des Landkreises unterstützend in Anspruch genommen werden. Er hoffe daher, dass hierauf bei der Novellierung der Fördermodalitäten Rücksicht genommen werde.
KTA Dr. John fragt, ob diese Änderungen gfls. dazu führen würden, dass eingereichte Projekte gegenseitig in Konkurrenz um die Fördermittel treten würden und ob dieses insbesondere bei dem Großprojekt „Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau“ im Rahmen einer Risikobetrachtung zu berücksichtigen wäre.
Bereichsleiter Tippe erklärt, dass bislang keine Priorisierung von Projekten seitens der Bewilligungsstelle vorgenommen worden sei und es derzeit auch keine Hinweise gebe, dass sich diese Praxis ändern werde.
KTA Kastens ergänzt, dass die zur Verfügung stehenden NGVFG-Mittel erhöht worden seien und in den vergangenen Jahren die jeweiligen Fördergelder jedoch nicht vollständig abgerufen worden seien. Aus diesem Grund sei nicht zu erwarten, dass nun eine stärkere Konkurrenzsituation entstehen werde. Letztlich sei nach wie vor erforderlich, dass der SBU seine Hausaufgaben vernünftig mache und dementsprechend förderfähige Maßnahmen beantrage.
KTA Gödecke fragt, ob es im Hinblick auf die Baumaßnahmen des Landes, hier konkret der geplante Radwegbau an der L 221 vom Lüneburger Hafen bis zum Nutzfelder Kreisel, Koordinierungen zwischen der NLStBV und dem Landkreis gebe und dieser Einfluss auf die Maßnahmen nehmen könne.
Man werde von der NLStBV zwar über deren Baumaßnahmen informiert, so BL Seegers weiter, hätte jedoch keine Einflussmöglichkeiten auf die konkrete Realisierung.
Eine entsprechende Einflussnahme seitens der NLStBV würde man sich in eigener Zuständigkeit ja auch verbitten.
Kreisrat Müller ergänzt, dass es zukünftig am Anfang eines jeden Jahres Abstimmungen der jeweiligen Baulastträger im Landkreis Lüneburg bezüglich der geplanten Baumaßnahmen geben werde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
563,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
551,4 kB
|