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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.01.2024 - 7 Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

BL Seegers geht auf die aktualisierte Prioritätenliste ein. Sämtliche Kostenansätze seien überprüft worden und die in der Beschlussvorlage erwähnten Umstellungen bzw. Neuaufnahmen seien aufgrund aktueller Entwicklungen hinsichtlich der Ausbauzustände erforderlich geworden.

Grundsätzlich werde immer geprüft, ob für die Maßnahmen aus der Prioritätenliste gfls. doch NGVFG-Förderungen möglich seien.

Dies sei in der Vergangenheit bei diversen Maßnahmen erfolgreich verlaufen. Beispielhaft seien hier die K 2, K 4 und K 46 zu nennen.

Bei den geplanten Maßnahmen sei die Befestigung der Bankette im Zuge der K 26 zwischen Köstorf und Ellringen besonders zu erwähnen, da diese Mnahme bislang gar nicht in der Liste enthalten war und nunmehr an erste Stelle gesetzt worden sei.

Hier komme es regelmäßig zu starken Auswaschungen in der Bankette, da diese als sogenannter Sommerweg lediglich aus wassergebundenem Material bestehe. Fahrzeuge, insbesondere im Schwerverkehr müssten aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreite der K 26 von ca. 4,50m regelmäßig in die Bankette ausweichen. Dies führe zur Bildung von Schlaglöchern und z.T. hohen Absätzen zwischen Fahrbahn und Bankette, was wiederum erhebliche Unfallgefahren zur Folge habe.

Bereichsleiter Scholz ergänzt, dass es hier bereits seit über 20 Jahren regelmäßig zu Problemen komme. Die starke Absatzbildung könne nicht immer zeitnah behoben werden und führe insbesondere bei Dunkelheit zu entsprechender Unfallgefährdung. Reparaturen würden nur kurzfristige Entlastungen bringen. Aktuell sei der Abschnitt entsprechend geschwindigkeitsreduziert und mit Warnhinweisen beschildert.

Aktuell plane man, die Bankette auch weiterhin wasserdurchlässig zu belassen, allerdings beispielsweise mit speziellen Gittersteinen oder ähnlichem Material zu befestigen. Dieses würde den Fahrzeugführern akustische Rückmeldungen geben, wenn sie im Begegnungsverkehr die Fahrbahn verlassen würden. Ein Ausbau der Fahrbahnbreite sei nicht geplant und aufgrund der Verkehrsbedeutung dieses Abschnittes auch nicht erforderlich.

Darüber hinaus würde eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der einhergehenden Flächenversiegelungen nur nach entsprechend aufwändigem Plangenehmigungsverfahren möglich sein.

 

 

 

 

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Beschluss

 

 

 

Beschluss:

Die Prioritätenliste ab 2025 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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