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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.01.2024 - 5 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Zeug vom SBU und Herr Jüngerink (EGL Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH) stellen anhand einer Präsentation, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist, den aktuellen Verfahrensstand der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren vor.

Der Antrag setze sich aus den Bausteinen Straße, Brücke, Landschaft, Gutachten und der FFH-Ausnahmeprüfung zusammen.

Wie bereits in den vorherigen Sitzungen berichtet, würden aus der Summationsprüfung der bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets resultieren, die als erheblich nach dem FFH-Recht einzustufen seien. Aufgrund dessen sei der Baustein FFH-Ausnahmeprüfung erforderlich.

Die Ergebnisse aller Bausteine fließen in den einzureichenden Erläuterungsbericht (Arbeitsstand ca. 90 %) ein.

Die Bausteine Straße und Brückerden Pläne, Berechnungen, Nachweise beinhalten. Beide Bausteine seien zu 100 % fertiggestellt.

Der Baustein Landschaft bestehe aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Arbeitsstand 80 %), dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Arbeitsstand 80 %), der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Arbeitsstand 95 %) und dem UVP-Bericht (Arbeitsstand 90 %). Alle Unterlagen seien sehr umfangreich. Um die zweihundert Seiten kämen bis jetzt pro Thema zusammen, ergänzt durch Karten und Pläne.

Grundsätzlich stehe der Baustein Landschaft in Verbindung mit der technischen Planung und der zum Baustein FFH-Ausnahmeprüfung beauftragten Rechtsberatung. Hier fänden erforderliche Zuarbeiten und auch Rückkopplungen statt.

Der UVP-Bericht berücksichtige u.a. auch die Ergebnisse des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie. Die Verzögerung in der Fertigstellung dieses Fachbeitrags (Arbeitsstand 50 %) habe damit auch Auswirkungen auf die Fertigstellung des Berichts.

Alle weiteren Unterlagen des Bausteins Gutachten (Schallschutzgutachten, Hydraulisches Gutachten, Fachbeitrag Klimaschutz, Regionalwirtschaftliche Auswirkungen, Verkehrsgutachten, floristische und faunistische Kartierungen) seien, bis auf den benannten Fachbeitrag, fertiggestellt.

Der Baustein FFH-Ausnahmeprüfung wäre aufgrund der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte r einzelne Lebensraumtypen und der Anhang-II Art, des Bibers, erforderlich.

Der SBU habe unterstützend eine Anwaltskanzlei für die Argumentation der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ beauftragt. Bislang läge ein Kurzvermerk der Kanzlei vor. Darin sei u.a. darauf hingewiesen worden, dass Mängel in den Ausnahmeunterlagen zwangsläufig auf die Erfolgsaussichten des Ausnahmeantrages durchschlagenrden. Seitens des SBU stehe daher die Erstellung fundierter, belastbarer Antragsunterlagen im Fokus.

Die Darlegung des überwiegenden öffentlichen Interesses werde im Rahmen der Ausnahmeprüfung gegen die genannten „erheblichen“ Eingriffe in FFH-Gebiete abgewogen.

Mit gut geplanten Kohärenzmaßnahmen könne die Gewichtung der „Erheblichkeit“ verringert werden.

Das Büro EGL sei aktiv dabei,r die Kohärenzsicherungsmaßnahmen geeignete Flächen zu suchen und darauf entsprechende Maßnahmen zu planen. Basis der FFH-Ausnahmeprüfung bilde eine gesonderte Unterlage, die von EGL erarbeitet werde.

Im nächsten Schritt erfolge seitens der Kanzlei die rechtliche Prüfung der erarbeiteten Antragsunterlagen und die Vorbereitung einer Stellungnahme. Die Stellungnahme fließe als Textteil in die Antragsunterlagen zur Planfeststellung mit ein. Insgesamt sei der Baustein FFH-Ausnahmeprüfung auf einem Arbeitsstand von ca. 20 %.

KTA Puls fragt, ob im Zuge der weiteren Bearbeitung mit weiteren Arten, die Einfluss auf die Erheblichkeit nehmen könnten, gerechnet werden müsse.

Herr Jüngerink erläutert, dass ein Standarddatenbogen der Schutzgebiete vorgebe, welche Arten zu prüfen seien. Diese seien geprüft, eine weitere Art sei hier nicht mehr zu erwarten.

BL Seegers erläutert auf Nachfrage, wann die Rechtsberatung mit entsprechendem schriftlichen Ergebnisbericht fertiggestellt sei, dass eine zeitliche Festlegung auch im Hinblick auf die Antragsstellung nicht möglich sei. Es werde weiterhin mit Hochdruck an der Fertigstellung des Antrages auf Planfeststellung gearbeitet werden.

Die Stellungnahme, so Frau Zeug, werde als Textbaustein und nicht als gesonderte Anlage in den Antrag eingearbeitet.

Frau Dr. John erkundigt sich nach der Argumentationslinie zum zwingend erforderlichen öffentlichen Interesse.

Frau Zeug erläutert, dass die Begründung auf die Bedarfsfeststellung im Landesraumordnungsprogramm, auf Bedarfsprognosen wie das Verkehrsgutachten, das Gutachten regionalwirtschaftliche Auswirkungen und auch auf fachliche Begründungen basieren würde. Ggf. könne auch die aktuelle Petition als weitere Begründung herangezogen werden.

BL Seegers schlägt im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise zur Antragstellung vor, dass der SBU ohne weitere formelle Beteiligung des Betriebsausschusses unmittelbar den Antrag bei der Planfeststellungsbehörde stelle, sofern die erforderlichen, geprüften Unterlagen vorlägen.

KTA Kastens stimmt dieser Vorgehensweise zu. Der Antrag solle sofort nach Fertigstellung eingereicht werden. Eine Freigabe durch den Ausschuss sei nicht erforderlich.

Der Betriebsausschuss nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis

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