14.08.2024 - 15 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der MOIN M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mi., 14.08.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vorsitzender Prof. Dr. Bonin weist darauf hin, dass vom Land für Gesellschafterversammlungen das Vieraugenprinzip vorgesehen sei. Der Landkreis habe bisher Gesellschaften, in denen das Zweiaugenprinzip praktiziert würde. In seiner Fraktion sei die Frage aufgekommen, ob weisungsgebundene Mitarbeitende des Landrates, dass hier vorgesehene Vieraugenprinzip abdecken könnten. Darum würde er den Vorschlag machen, den Beschluss ohne die Benennung der Person zu fassen. Diese erfolge ja dann im Kreistag.
LR Böther erklärt, dass die Weisungsbefugnis des Landrats gegenüber einem anderen Vertreter in der Gesellschafterversammlung keine Rolle spiele, da die getroffenen Weisungsbeschlüsse aus dem Kreistag von den Vertretern umzusetzen seien.
KR Müller stellt hierzu fest, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft dies beraten und dann diesen Beschlussvorschlag empfohlen habe.
Beschluss
Zusätzlich zur vom Kreistag am 18.04.2024 beschlossenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg werden folgende Änderungen vorgenommen:
- § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages wird ergänzt (Benennung eines zusätzlichen Mitglieds der Gesellschafterversammlung)
- § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wird gestrichen.
Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, den Änderungen zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
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