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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.08.2024 - 5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Philipp Stürken von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH aus Bremen erläutert anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt), die Prüfungsergebnisse. Die Pfung des Jahresergebnisses 2023, des Lageberichts sowie der Buchführungen hätten zu keinen Einwendungen geführt. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt und die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität seien nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb sei wirtschaftlich geführt worden, was seitens des Rechnungsprüfungsamtes durch entsprechenden Prüfvermerk bestätigt worden sei.

Auch, wenn in dem Wirtschaftsjahr 2023 die Investitionen höher ausgefallen seien als die Abschreibungen, sollte dem Werteverzehr des Anlagevermögens kontinuierlich durch höhere Investitionen entgegengewirkt werden.

Aus diesem Grund schlage er, entsprechend dem Beschlussvorschlag, vor, den Jahresüberschuss 2023 wieder der Erneuerungsrücklage gem. Eigenbetriebsverordnung zuzuführen. Dieses ermögliche dem Eigenbetrieb, stärker zu investieren.

KTA Gödecke fragt, ob durch eine umfassende Unterhaltung und Instandsetzung der Infrastruktur der Werteverzehr zumindest verlangsamt werden könne.

BL Seegers erläutert, dass die U&I-Maßnahmen zum Substanzerhalt bzw. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers notwendig seien. Dem buchhalterischen Werteverzehrrden sie jedoch nicht entgegenwirken. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass eine substanziell gute Straße tatsächlich keinen buchhalterischen Wert mehr darstellen würde, da sie aufgrund abgelaufener Nutzungsdauer abgeschrieben sei. Investive Ausbaumaßnahmen hingegen würden die Nutzungsdauer entsprechend verlängern. Die jährlich fortgeschriebenen Prioritätenlisten des SBU würden notwendige, investive Ausbaumaßnahmen beinhalten, bei denen ein reiner Substanzerhalt auch nicht mehr zielführend und wirtschaftlich sei.

 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2023 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2023 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 240.432,33 € wird gemäß §12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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