26.11.2024 - 6 Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau; Sachstand zum A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BL Seegers berichtet zum aktuellen Verfahrensstand. Vom 27.08. bis zum 26.09.2024 sei planmäßig die öffentliche Auslegung der Plan-Unterlagen erfolgt. Bis einschließlich 07.11.2024 habe jeder (TÖB´s und Private), dessen Belange durch das Vorhaben berührt würden, Stellungnahmen bzw. Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen können. Bei der Planfeststellungsbehörde (PB) seien 30 Stellungnahme von TÖB´s und 161 Stellungnahmen von Privaten eingegangen.
Aktuell erfolge die Auswertung der Stellungnahmen durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die von der PB entsprechend beauftragt worden sei. Die Ergebnisse dieser Auswertung würden in Form einer tabellarischen Aufstellung mit entsprechender Kategorisierung und Priorisierung voraussichtlich bis Ende des Jahres/Mitte Januar 2025 vorliegen. Daraufhin erfolgten dann die erforderlichen Erwiderungen.
Die PB habe dem SBU und damit auch dessen Planern jedoch schon den Zugang zu den Stellungnahmen mittels einer Cloud ermöglicht, so dass bereits jetzt mit der inhaltlichen Auseinandersetzung begonnen werden könne.
Entsprechend der erforderlichen Erwiderungen zu einzelnen Einwendungen sei gfls. ein sogenanntes Deckblattverfahren durchzuführen. Der Ablauf eines solchen Verfahrens wird anhand einer Präsentationsfolie (siehe Anlage) erläutert.
Darüber hinaus habe die PB den voraussichtlichen Zeitplan (siehe Anlage) bis zum Planfeststellungsbeschluss geringfügig angepasst. Der Erörterungstermin werde demnach nach aktuellem Planungsstand im 2. Quartal 2025 stattfinden.
KTA Schädel stellt die Frage, ob insbesondere im Kontext mit dem zuvor angesprochenen, höheren Finanzbedarf für Unterhaltung und Instandsetzung an der kreiseigenen Verkehrsinfrastruktur die Fortsetzung der Elbbrückenplanungen überhaupt Sinn mache. Hier würde es ja absehbar zu einem deutlich höheren Bedarf allein für die Unterhaltung der Elbbrücke kommen. Die Frage sei daher, wann wäre ein günstiger Zeitpunkt, um auszusteigen oder zumindest zu pausieren.
LR Böther betont, dass unabhängig davon, dass er das Projekt für sehr sinnvoll halte, der KT-Beschluss vom 24.09.2018 nach wie vor umzusetzen sei und dementsprechend der Planfeststellungsbeschluss zu erwirken sei. Sofern ein rechtskräftiger Beschluss vorliege, sei die Finanzierung des Projekts zu klären und letztlich die politische Entscheidung zum Bau der Brücke zu treffen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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107,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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106,3 kB
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