04.12.2024 - 7 Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs für Stra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KVD Seegers gibt inhaltliche Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 des SBU. Dieser Wirtschaftsplan beinhalte den Erfolgsplan sowie den Vermögensplan. Weiterhin beinhalte er den Stellenplan, da der SBU nicht im Stellenplan des Landkreises enthalten sei sondern separat geführt werde. Zusätzlich sei die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Bestandteil des Wirtschaftsplanes. KVD Seegers gibt eine kurze Einführung in die Historie des SBU in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen und finanzielle Regelungen zwischen Landkreis und SBU. Weiterhin gibt er einen Einblick in den Erfolgs- und Vermögensplan 2025 und geht auf die Erträge und Aufwendungen im Detail ein. Insbesondere geht er auf die sich verschärfende finanzielle Situation des SBU ein, da die liquiden Investitionsmittel aus der sogenannten Erneuerungsrücklage, die neben den Einnahmen aus Abschreibungen zur Verfügung stünden, voraussichtlich im nächsten Geschäftsjahr aufgebraucht seien. Die Finanzierungslücken müssten dann aus dem Haushalt des Landkreises ausgeglichen werden. Zusätzlich zeichne sich ein erhöhter Finanzbedarf im Unterhaltungs- und Instandsetzungsbereich ab. Es seien schon im Wirtschaftsplan 2025 erhebliche Kürzungen in diesem Bereich notwendig geworden. Gleichzeitig seien die Personalkosten aufgrund der tariflichen Erhöhungen stark gestiegen. Hier bestünde keinerlei Steuerungsmöglichkeit für den SBU. Die Einsparmöglichkeiten im Budget der Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen seien das einzige variable Budget, in welchem in nennenswerten Höhe Einsparungen möglich seien. Daher seien hier auch leider deutliche Einschnitte notwendig. Er halte es für sehr wichtig, dem Substanzverlust an Kreisstraßen, Brücken und Radwegen entgegenzuwirken. Daher sei die Erhöhung der jährlichen Zuweisungen des Landkreises an den SBU unumgänglich. KVD Seegers gibt anschließend einen Einblick in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des SBU. Dieser beinhaltet einen Ausblick auf die nächsten drei Jahre.
KTA Wiebe stellt inhaltliche Fragen zur Planung der Instandhaltungsmaßnahmen. Er möchte wissen, ob die Personalkosten in der vorliegenden Höhe noch vertretbar seien, wenn die Instandhaltungsmaßnahmen heruntergefahren würden. Sprich, ob nicht Personal reduziert werden müsse, wenn es weniger Instandsetzung gebe.
LR Böther antwortet, es sei ja nicht so, dass diese Entwicklung wirklich gewollt sei. Wenn es keine Veränderungen in der Finanzmasse der SBU geben würde, käme es zu einer kritischen Situation. Es sei aber das Ziel, die Kreisstraßen in ihrem Erhaltungszustand zu sichern und dafür den benötigten Finanzbedarf aufzubringen. Und dafür werde dann natürlich auch das Personal benötigt. Es sei also nicht so, dass es gewollt sei, die Instandhaltung herunterzufahren.
KTA Wiebe regt an, die Planungen dann mit diesen wirklich für die ausreichende Instandhaltung benötigten Mittel aufzustellen. So könne auch die Politik auf Grundlage dieser Zahlen Entscheidungen treffen. Die Planungen sollten um die benötigten erhöhten Zuweisungen des Landkreises ergänzt werden.
KVD Seegers erwidert, dass es einer politischen Entscheidung bedürfe, um eine erhöhte Zuweisung entsprechend einplanen zu können. Daher werde diese Thematik bei den Haushaltsberatungen 2026 des SBU und des Landkreises berücksichtigt werden.
KTA Schmidt begrüßt es sehr, dass so deutlich gezeigt werde, welcher Mittel es bedürfe, um dem Substanzverlust entgegenzuwirken. Daher komme von ihr natürlich die Anmerkung zur Brücke. Sie möchte konkret wissen, ob sich der Landkreis in einer Ausführungsplanung befände oder ob es nur eine Planung zur Vorbereitung sei.
KTA Seegers antwortet, dass es noch keine Ausführungsplanung gebe. Es laufe nach wie vor das Planfeststellungsverfahren. Erst nach Abschluss des Verfahrens erfolge die Ausführungsplanung.
Anlagen zur Vorlage
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