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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.02.2025 - 6 Aufstellung eines Nahverkehrsplans für den Land...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, stellt Herrn Gröning als neuen Mitarbeiter vor. Herr Gröning ist seit 02.01.2025 im Fachdienst Mobilität und ist u. a. zuständig für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) und die Beteiligung.

Herr Gröning trägt anhand einer Präsentation zur Vorlage vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Die Aufstellung des neuen, fünften NVP werde für die Jahre 2026-2030 erfolgen. Der NVP sei nach § 6 Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (NNVG) das verpflichtende Planungsinstrument der Aufgabenträger für den ÖPNV und gelte i. d. R. fünf Jahre. Da der vierte NVP mit seiner Fortschreibung am 31.12.2024 abgelaufen sei, müsse nun ein neuer NVP aufgestellt werden.

Nach § 6 Abs. 1 NNVG habe der NVP das aktuelle Angebot, die Zielvorstellungen für die Zukunft, die Maßnahmen zu deren Verwirklichung und Aussagen zur Finanzierung des ÖPNV zu treffen. Es handele sich um einen Rahmenplan, nicht um einen Detailplan. Der NVP beschreibe den rechtlichen Rahmen des ÖPNV, dessen Finanzierung und Förderung und umfasse eine Bestandsdarstellung des Landkreises Lüneburg sowie seiner Mobilität. Außerdem enthalte er eine Bewertung des Ist-Zustandes sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Aktuell bewerte die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) das von der MOIN GmbH vorgesehene Fahrplanangebot, sechs der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV ergäben sich aus dem Mobilitätsgutachten (vgl. TOP-Nr. 5).

Im Februar 2025 solle durch die Verwaltung ein Entwurf des NVP erarbeitet werden. Von April bis Juni 2025 werde die vorgeschriebene zweimonatige Beteiligung nach § 6 Abs. 4 NNVG erfolgen. Darüber hinaus sei in diesem Zeitraum auch eine freiwillige breitere Beteiligung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit geplant. Im Juli 2025 werde die Abwägung erfolgen, sodass im August und September 2025 der Gremienlauf zum Beschluss des NVP stattfinden könne: Ausschuss für Mobilität am 21.08.2025, Kreisausschuss am 15.09.2025 und Kreistag am 18.09.2025. Herr Gröning weist auf den Zeitdruck zur Neuaufstellung des NVP und den daraus resultierenden ambitionierten Zeitplan hin.

Der Vorsitzende KTA Blankenburg wirft die Frage auf, wer zu beteiligen sei. Handele es sich um die Öffentlichkeit oder um die Gemeinden?

Herr Gröning entgegnet, dass nach § 6 Abs. 4 NNVG die Beteiligung folgender Stellen vorgeschrieben sei: vorhandene Verkehrsunternehmen, benachbarte Aufgabenträger:innen, kreisangehörige (Samt-)Gemeinden, Straßenbaulastträger, Fahrgastverbände sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG). Darüber hinaus erfolge freiwillig eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Es werde am 24.04.2025 eine Infoveranstaltung für alle Interessierten in Lüneburg und am 28.04.2025 eine Online-Veranstaltung geben. Diese würden beworben werden. Außerdem fänden Workshops in den Samt- und Einheitsgemeinden statt. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung hätten jedoch nur beratende Funktion und könnten nur zum Inhalt des NVP-Entwurfs abgegeben werden.

KTA Kruse-Runge fragt, wozu genau Stellungnahmen abgegeben werden könnten und ob im Zuge der Beteiligung neue Ideen eingebracht werden könnten.

Herr Gröning erwidert, dass Stellungnahmen nur zum Entwurf des NVP abgegeben werden könnten und keine davon unabhängigen Wünsche eingebracht werden könnten. Gleichwohl könnten solche Wünsche ggf. später berücksichtigt werden.

KTA Köhlbrandt spricht die Finanzierung der Maßnahmen an. Wie sähen die finanziellen Möglichkeiten aus? Welche Maßnahmen könnten unter diesem Aspekt berücksichtigt werden? Er sieht das Problem der Definition des Grundangebotes und der Tatsache, dass darüberhinausgehende Leistungen von den bestellenden Gemeinden bezahlt werden müssten.

Herr Gröning antwortet, dass abgegebene Stellungnahmen zur Abänderung von Maßnahmen führen könnten, nicht jedoch zu komplett neuen Maßnahmen. Er hebt hervor, dass der NVP keine Detailplanung sei.

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, pflichtet dem bei. Der finanzielle Rahmen werde durch die Politik festgelegt. Kleinere Optimierungen des ÖPNV-Angebotes seien hingegen ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie hebt hervor, dass Herr Gröning u. a. eigens für die Beteiligung eingestellt worden sei. Sie stellt deren Bedeutung heraus und verweist auf die Idee des Mobilitätszirkels aus dem Mobilitätsgutachten (vgl. TOP-Nr. 5) sowie auf den in Gründung befindlichen Fahrgastbeirat zur verstetigten Beteiligung.

KR Müller ergänzt, dass sich der finanzielle Rahmen aus den Planungen der MOIN GmbH ergebe. Diese wiederum bauten auf dem Mobilitätsgutachten und dem NVP auf. Ab 01.01.2026 würden flächendeckend automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) eingesetzt, sodass eine echte Evaluation der ÖPNV-Angebote möglich sei. Ressourcen könnten zielgerichteter eingesetzt und der ÖPNV besser gesteuert werden.

KTA van den Berg kommt auf seine Kritik zur fehlenden Beteiligung der Öffentlichkeit zurück (vgl. TOP-Nr. 5). Wenn abgegebene Stellungnahme nicht berücksichtigt würden, sei dies keine echte Beteiligung. Um keine falschen Erwartungen bei der Öffentlichkeit zu wecken, gelte es daher, ein Erwartungsmanagement zu betreiben. Er wünsche sich hier mehr, sehe aber, dass der Zeitdruck der Transformation dies teilweise rechtfertige.

KTA Dr. John hätte sich ebenfalls mehr Beteiligung gewünscht. Sie bedauert, dass bei der Aufstellung des NVP keine echte Beteiligung stattfinde. Dies sei in der AG Strukturgutachten/ Mobilitätsgutachten anders besprochen worden.

KTA Schultz konstatiert, dass der vierte NVP abgelaufen sei. Der Landkreis Lüneburg sei also ein Jahr im Verzug und habe derzeit keinen gültigen NVP. Bei der Aufstellung des vierten NVP habe es eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit mit vielen Veranstaltungen gegeben. Dies sei dieses Mal anders. Er verweist auf die Optimierungen der MOIN GmbH. Er wirft ebenfalls die Frage auf, was das Grundangebot sei und wer dies definiere. Was müssten die Gemeinden selbst zahlen, weil es über das Grundangebot hinausgehe und welche Kosten trage der Landkreis?

LR Böther verweist auf die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach § 6 Abs. 4 NNVG. Er blickt auf das integrierte Mobilitätskonzept, Aufstellung des vierten NVP und die damit verbundenen Beteiligungsformate zurück. Die dabei eingebrachten Aspekte würden weiterhin berücksichtigt. Der Fahrgastbeirat ermögliche eine verstetigte Partizipation. Er sei zuversichtlich, dass es mit Betriebsaufnahme der MOIN GmbH bessere Steuerungsmöglichkeiten geben werde, z. B. durch AFZS. Er wirbt für den vorgestellten Prozess zur Aufstellung des NVP. Im Zuge der Transformation zur MOIN GmbH sei bereits ein ordentliches Arbeitspaket bearbeitet worden. Dies dürfe nicht zerredet werden.

KTA Schultz stellt fest, dass es über den Nutzen von Bürgerbeteiligung verschiedene Auffassungen gebe. Er stellt die Frage, warum nicht bereits letztes Jahr der NVP neuaufgestellt worden sei.

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, berichtet, dass die Verwaltung im Austausch mit der LNVG stehe. Der vierte NVP sei um ein Jahr verlängert worden, eine erneute Verlängerung um ein Jahr sei jedoch nicht möglich. Eine Neuaufstellung für 2025 sei inhaltlich nicht sinnvoll, da es von 2025 auf 2026 mit den Optimierungen der MOIN GmbH nicht unwesentliche Änderungen im ÖPNV geben werde. Mit der LNVG sei abgestimmt worden, dass die Neuaufstellung zum 01.01.2026 erfolgen kann und dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Mittelzuweisungen nach §§ 7a und 7b NNVG habe.

KR Müller verweist auf die gute Qualität des ÖPNV im Landkreis Lüneburg im Vergleich zu anderen Aufgabenträger:innen. Mit den Optimierungen der MOIN GmbH werde diese weiter verbessert.

Herr Neumann spricht die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg-Amelinghausen-Soltau an und fragt, wie diese berücksichtigt werde.

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, entgegnet, dass die Reaktivierung als Ziel in den NVP aufgenommen werde. Natürlich müsse das Busangebot nach einer Reaktivierung angepasst werden, um Parallelverkehre zu vermeiden. Da nur vom Ist-Zustand ausgegangen werden könne, könne dies jedoch aktuell noch nicht abgebildet werden.

Der Vorsitzende KTA Blankenburg stellt die Frage, ob der NVP aktualisiert werde, wenn die Reaktivierung vor 2030 erfolge.

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, verneint dies. Eine diesbezügliche Anpassung des ÖPNV sei Geschäft der laufenden Verwaltung und somit abgedeckt.

 

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Beschluss

Beschluss: Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

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