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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

03.04.2025 - 5 Vorstellung des Nahverkehrsplans für den Landkr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

FD Mitarbeiter Herr Gröning beschreibt anhand einer Präsentation den momentanen Sachstand bei der Aufstellung des fünften Nahverkehrsplans für den Landkreis neburg.

 

Herr Gröning sagt, dass das Beteiligungsverfahren am 04. April starten werde und der Fachdienst in der Sitzung in Kurzform den Aufbau des NVP und die Maßnahmen des NVP vorstellen werde. Herr Gröning beschreibt weiter, dass der NVP das Planungsinstrument für den ÖPNV sei und gesetzlich vorgeschrieben alle fünf Jahre neu aufgestellt werden müsse. Der letzte NVP habe für die Jahre 2018 bis 2023 gegolten. Der neue gehe nun 2026 an den Start. Die Verzögerung von zwei Jahren habe es gegeben, weil es wichtige Informationen gegeben hätte, die in dem neuen NVP einfließen müssten. Dazu gehöre der Start der MOIN zum 01.01.2026 und auch das Mobilitätsgutachten, das für den Landkreis angefertigt wurde. Der Endbericht sei Ende Januar 2025 von den Gutachtern vorgelegt worden.

 

Weiter beschreibe der NVP die Organisation und das Angebot des ÖPNV, er bewerte diesen in Teilen. Auch Zielvorstellungen und Maßnahmen würden genannt, also wie sich der ÖPNV im Landkreis entwickeln solle. Hierfür sei der NVP wichtig, damit der ÖPNV von der Landesnahverkehrsgesellschaft genehmigt werden könne. Zudem sei der NVP die Grundlage für die Auszahlung von Landeszuweisungen.

 

Anschließend beschreibt Herr Gröning in Kürze den Inhalt des NVP. Insgesamt gebe es fünf Kapitel. Diese umfassen die Nennung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf denen der ÖPNV rechtlich basiert. Des Weiteren werde der Bestand beschrieben. Dies betreffe das Liniennetz genauso wie Einwohnerzahlen, Siedlungsstruktur, Wirtschaftsstruktur und vieles mehr. Der ÖPNV werde auch bewertet, hier unter anderem der Rufbusverkehr, der Stadtbusverkehr und vieles mehr. Die Daten, welche hier eingesetzt wurden, kämen zum großen Teil aus dem Mobilitätsgutachten.

 

Auf die Kapitel 4 und 5 geht Herr Gröningher ein. Dies sind die Kapitel „Ziele und Maßnahmen“ wie auch „Finanzen“. Es gebe 22 Maßnahmen und 15 Untermaßnahmen. Auch diese kämen zu Teilen aus dem Mobilitätsgutachten. Hier ginge es unter anderem um den Rufbus, den Stadtverkehr oder auch um den On-Demand-Verkehr. Darüber hinaus gebe es Maßnahmen, die aus dem Fachdienst kämen und auch aus der Zusammenarbeit des Fachdienstes mit der MOIN. Hierzu zählten der Aufbau einer Landesbuslinie nach Geesthacht, ein automatisches Fahrgastzählsystem, die Reaktivierung von Bahnstrecken, den Aufbau eines Fahrgastbeirates und mehr.

 

Daraufhin beschreibt Herr Gröning beispielhaft etwas näher die erste Maßnahme zum Ruf-Mobil im Gebiet der Samtgemeinden Amelinghausen und Ilmenau. Ebenso stellt er in Kürze die Maßnahmen 7 (Baustellenmanagement),11 (Mobilitätssattionen/hvv switch), 16 (automatische Fahrgastzählsysteme AFZS) vor.

 

Danach nennt Herr Gröning Zahlen für die Finanzierung des ÖPNV. Demnach habe der Landkreis Lüneburgr 2024 mit rund 3,8 Mio. Euro an Landesförderung zu rechnen. Hinzu kämen voraussichtlich ca. 2,9 Mio. Euro an Zahlungen für verkaufte Deutschlandtickets. Die Gesamtaufwendungen für den ÖPNV im Landkreis Lüneburg beliefen sich für 2024 voraussichtlich auf 23.627.000 Euro.

 

Im Anschluss geht Herr Gröning auf den weiteren Zeitplan für die Aufstellung des NVP ein. Wichtige Punkte seien dort der Start der Beteiligung am 04. April 2025, welche bis zum 06. Juni 2025 laufe. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen anschließend von der Verkehrsgesellschaft Nordostniedersachsen (VNO) gemeinsam mit dem Fachdienst bewertet und im August dem Mobilitätsausschuss vorgestellt werden. Danach würden die relevanten Stellungnahmen in den NVP eingearbeitet. Im September solle dann der Beschluss des NVP durch MobA, KA und KT erfolgen.

 

Dann schildert Herr Gröning, wie der Beteiligungsprozess im Rahmen des NVPs erfolgen wird. Hierzu würde zunächst die rechtlich vorgeschriebene Beteiligung erfüllt. Dabei hätten kreisangehörige Einheitsgemeinden, Samtgemeinden, Gemeinden, benachbarte Landkreise (Aufgabenträger) mit Verkehren im LK Lüneburg, Verkehrsunternehmen (KVG, VLP), Straßenbaulastträger (u.a. NLSTBV) und unterschiedliche Verbände, die Menschen in Mobilitätsfragen vertreten (z.B. VCD, ADFC, Behindertenbeirat, Seniorenbeirat etc.) die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Darüber hinaus strebe der Landkreis auch noch eine öffentliche Beteiligung an. Dazu würden unter anderem Informationsveranstaltungen mit Thementischen bzw. Themenräumen angeboten. Diese fänden am 24. April 2025 in der Lüneburger Ritterakademie und am 28. April 2025 im Onlineformat statt. Auf der Folie der Präsentation sind die Links zur Anmeldung zu sehen, wie auch der Link zur Seite www.landkreis-lueneburg.de/nahverkehrsplan, auf denen sich Bürger zum NVP informieren können und eine Weiterleitung zur Onlineabgabe ihrer Stellungnahmen finden könnten. Wichtig sei, dass nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die auch den Inhalt des NVP beträfen.

 

Außerdem sei auch den Samtgemeinden angeboten worden, dass Mitarbeiter des Fachdienstes zu Informationsgesprächen in die Samtgemeindenmen, so Herr Gröning.

 

KTA Blankenburg fragt nach, ob die Veranstaltungen in den Samtgemeinden nur für die Verwaltungsmitarbeiter oder für alle gedacht seien.

 

Herr Gröning antwortet, dass prinzipiell alle daran teilnehmen können, es aber den Samtgemeinden obliege, wer zu den Veranstaltungen eingeladen werde.

 

KTA Glodzei hrt aus, dass der Kreis in Zukunft über die AFZS in den Bussen genaue Fahrgastzahlen erhalten werde und fragt nach, ob dies für den SPNV auch möglich sei. Evtl. sei dies auch für die Fähre möglich. Denn alle Verkehre hingen zusammen und es sei gut möglichst umfassende Sicht auf die Fahrgastzahlen zu bekommen.

 

Frau Harlfinger-Düpow, FDL Mobilität, antwortet, dass dies möglich sei. Die Zahlen im SPNV könne man erfragen. Bei der Fähre habe man eine Übersicht durch die Buchung der Monatskarten und die Zahlen für die Busse würden die AFZS liefern.

 

KTA John spricht an, dass es im Rahmen des Mobilitätsgutachtens aus zeitlichen Gründen keine Beteiligung gegeben hätte. Und beim NVP sei es ja so, dass nur Stellungnahmen berücksichtigt würden, welche den NVP beträfen. Sie fragt anschließend, was mit den anderen Stellungnahmen passiere, die darüber hinaus wichtige Hinweise und Ergänzungen für den Lüneburger ÖPNV seien. Es sei wichtig, auch diese Stellungnahmen zu berücksichtigen und so auch mit der Erwartungshaltung der Bürger umzugehen. Und KTA John fragt außerdem, ob es Änderungswünsche am Mobilitätsgutachten gegeben hätte. Es habe ja die Möglichkeit bestanden, diese bis zum 23. Februar beim Landkreis einzureichen. Sei infolge dessen etwas am Mobilitätsgutachten geändert worden und werde die geänderte noch zugestellt oder veröffentlicht.

 

Frau Harlfinger-Düpow, antwortet, dass die finale Version des Mobilitätsgutachtens morgen auf der Website des Landkreises hochgeladen werde. Damit diene das Gutachten auch als ergänzende Information zum Entwurf des NVP. Zu der Frage der Stellungnahmen antwortet Frau Harlfinger-Düpow, dass der Fachdienst alle Stellungnahmen gemeinsam mit der VNO betrachte, auch mit der MOIN besonders, wenn es um die Umsetzung gehe. Zudem würden alle Stellungnahmen gesammelt. Falls sich daraus wertvolle Hinweise für den Nahverkehrsplan ergäben, würden diese mit aufgenommen. Zudem würden alle Stellungnahmen im August dem Mobilitätsausschuss vorgestellt und zur Diskussion gestellt, falls es strittige Punkte gebe. Dann könne besprochen werden, wie der Fachdienst damit umgehen solle.

 

KTA John fragt noch einmal nach, ob es Änderungen zum Endbericht des Mobilitätsgutachtens gegen hätte.

 

Frau Harlfinger-Düpow verneint dies. Es habe keine Änderungen gegeben, die fristgerecht eingereicht wurden. Zwei Änderungswünsche seien später gekommen. Diese seien berücksichtigt worden, unter anderem von der Hansestadt.

 

KTA Müller-Polyzou fragt nach den Schnittstellen vom NUMP der Hansestadt Lüneburg und Mobilitätsgutachten des Landkreises Lüneburg und ob die Simulationen für die Berechnung der Verkehrsdaten von einem Unternehmen durchgeführt wurden.

 

Herr Gröning bestätigt, dass die Simulationen für beide Studien von einem Unternehmen durchgeführt und Daten aus dem Punkt in die Betrachtung des Stadtverkehrs im Mobilitätsgutachten eingeflossen sind.

 

Kreisrat Müller ergänzt, dass Stadt und Landkreis gemeinsame Gutachter beauftragt hätten. Die Teile, die im NUMP den ÖPNV beträfen nden auch im Mobilitätsgutachten Berücksichtigung und der Verschnitt nde sich im NVP wieder.

 

Herr Wenzel (Geschäftsführer MOIN) merkt darüber hinaus an, dass es nicht möglich sei, AFZS bei der Fähre zu verbauen. So sei die Fahrgastzählung dort erst einmal nur über die Ticketverkäufe möglich, aber nicht technisch messbar.

 

Vorsitzender KTA Blankenburg bittet die Ausschussmitglieder zur Abstimmung. Laut Beschlussvorschlag nimmt der Ausschuss die dargestellten Grundzüge des Nahverkehrsplan zur Kenntnis und die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Entwurf des Nahverkehrsplan in das formelle Beteiligungsverfahren zu geben.

 

Der NVP wird einstimmig vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die dargestellten Grundzüge zur Aufstellung des 5. Nahverkehrsplans für den Landkreis Lüneburg zur Kenntnis.
 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans in das formelle Beteiligungsverfahren zu geben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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