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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.04.2025 - 11 Jahresabschlussarbeiten 2024; überplanmäßige Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

KVOR Mennrich erläutert die Zusammensetzung der Nachforderungen der Hansestadt Lüneburg aus dem Finanzvertrag. Er betont hierbei, dass das Jahresergebnis 2024 noch nicht feststehe und die Jahresabschlussarbeiten noch laufenrden. Es gebe eine Schlussrechnung der Hansestadt Lüneburg über den Finanzvertrag 2024 mit einer Nachforderung von insgesamt 11,6 Millionen Euro. Das Budget für den Finanzvertrag 2024 sei fast ausgeschöpft. Es gebe nur noch einen Rest von 14.000 Euro. Darum müsse der Rest jetzt überplanmäßig bereitgestellt werden. Der Jahresabschluss 2024 sei noch nicht abgeschlossen und es werde mit einem voraussichtlichen Fehlbetrag von ca. - 20 Millionen gerechnet.

 

Vorsitzender Prof. Dr. Boninchte wissen, was passieren würde, wenn der Ausschuss diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte und welche Folgen diestte.

 

KVOR Mennrichchte ergänzen, dass die Forderung natürlich geprüft werde. Diesrde aber eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ein Teil der Forderung werde zunächst erfüllt werden. Da die Forderung dem Haushaltsjahr 2024 zuzurechnen sei, re eine entsprechende Zustimmung erforderlich. Die genaue Rechtsfolge bei Nichtzustimmung müsste geprüft werden.

 

LR Böther stellt klar, dass der Landkreis eine Verpflichtung aus dem Vertrag mit der Hansestadt Lüneburg habe. Diese müsse erfüllt werden. Bei Nichtzustimmung könne die Verpflichtung nicht erfüllt werden.

 

KR Müller ergänzt, dass es nicht erfreulich sei, so spät noch eine so hohe Zahlung leisten zu müssen. Die späte Abrechnung durch die Hansestadt habe unterschiedliche Gründe. Es werde gerade geprüft, welche Positionen in diesem Finanzvertrag abgerechnet werden. Rechnerisch würde ja alles stimmen, aber auch inhaltlich müsse geprüft werden, ob alles richtig berechnet würde. Diese Prüfung werde etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zu Abarbeitung sei auch zusätzliches Personal bereitgestellt worden. Die ganze Situation sei nicht erfreulich, aber relativ alternativlos.

 

KTA Dubber fragt sich, wie er einer überplanmäßigen Aufwendung zustimmen soll, wenn nicht klar sei, in welcher Höhe diese erfolgen werde. Er erwarte, dass erst geprüft werde, welche Forderung dort zurecht bestehe. Er findet die Reihenfolge erst Zahlung und dann Prüfung falsch.

 

KTA Meister fragt, wie lange die Prüfung mit dem jetzt vorhandenen zusätzlichen Personal in etwa dauern werde.

 

KVOR Mennrich antwortet, dass diese Prüfung sicher einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Er möchte aber klarstellen, dass auch in den vergangenen Jahren die Forderungen aus dem Finanzvertrag nicht immer sofort voll bezahlt worden seien. Auch in der Vergangenheit seien immer Beträge einbehalten worden. Unberechtigte Forderungen könnten auch wieder eingezogen werden. Die größten Diskrepanzen gebe es im Bereich Schulen und hier seien auch bereits Gespräche aufgenommen worden.

 

KTA Schultz fragt, woran es liegen könnte, dass es eine Nachforderung in dieser Höhe gebe. Sei die Administration im Bereich Finanzen unter der neuen Leitung so viel besser, dass mehr Positionen gefunden würden, welche dem Kreis in Rechnung gestellt werden können.

 

KVOR Mennrich antwortet, dass im Oktober letzten Jahres eine Hochrechnung eingegangen sei, welche eine Nachforderung von ca. 5,0 Mio. Euro ausgewiesen habe. Dies sei eine in den letzten Jahren übliche Größenordnung gewesen. Die Nachforderung von 11,6 Mio. Euro sei in dieser Größenordnung jedoch nicht zu erwarten gewesen und bedürfe einer genauen Überprüfung.

 

Vorsitzender Prof. Dr. Bonin liest zur Klarstellung noch einmal den Beschlussvorschlag vor. Er betont besonders die präzise, mit Nachkommastellen angegebene Summe. Dieser Beschluss erwecke für jeden Dritten ganz klar den Eindruck, dass es sich hier um eine präzise Zahl handelt, welche eine begründete Basis habe. Dies sei aber gerade von Seiten der Verwaltung relativiert worden. Entweder müsse dieser Beschluss umformuliert werden oder es müsse gewartet werden, bis eine präzise und belastbare Zahl vorliege.

 

KTA Dubber ergänzt, dass der Beschluss eigentlich lauten müsste, dass einer überplanmäßigen Rückstellung für zu erwartende Nachforderungen aus dem Finanzvertrag gebildet werden müsse.

 

EKRin Hobro hrt aus, dass es einen Finanzvertrag gebe, nach welchem bestimmte Dinge abgerechnet würden. Die Hansestadt habe eine Forderung gestellt, welche damit auch aufgrund des Finanzvertrages im Raum stünde. Ob die Forderung berechtigt sei, würde jetzt gerade geprüft. Aufgrund des Vertragsverhältnisse müsse aber davon ausgegangen werden, dass diese Forderung auch bezahlt werden müsse. Deswegen sei es aus ihrer Sicht richtig, in der Höhe der gestellten Forderung eine Rückstellung zu bilden.

 

Vorsitzender Prof. Dr. Bonin erkrt, dass dies unstrittig sei. Die Rechtsfolgen aus dem Finanzvertrag seien klar. Der genannte Betrag der Forderung, insbesondere mit einer Nachkommastelle, sei von KVOR Mennrich hingegen nicht manifestiert worden.

 

LR Böther stellt noch einmal klar, dass es die Forderung gebe und diese im Außenverhältnis zu bedienen sei. Im Innenverhältnis sei es jedoch Sache des Landkreises, in welcher Höhe eine Rücklage definiert würde. Aus dieser Rückstellung könne die Forderung bedient werden und der Rest bleibe über.

 

Vorsitzender Prof. Dr. Bonin macht einen ersten Vorschlag für eine neue Formulierung des Beschlusses.

 

KVOR Mennrich nimmt nochmals kleiner Anpassungen beim neuen Beschlusstext vor.

 

Über diesen abschließenden Beschlussvorschlag lässt Vorsitzender Prof. Dr. Bonin abstimmen.

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Beschluss

Beschluss:

Der überplanmäßigen ckstellung zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 10.800.000 Euro r die Forderung der Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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