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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.05.2025 - 5 Beschluss zur 2. öffentlichen Beteiligung zur N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ang Dr. Panebianco, Ang Dierßen und Ang Dr. Clouting stellen die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf, die Änderungen des 2. RROP-Entwurfs gegenüber dem 1. RROP-Entwurf und das geplante weitere Verfahren vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Im Anschluss unterbricht AV KTA Walter die Sitzung für die Bürgerfragestunde.

KTA Prof. Dr. Bonin hebt die freundschaftliche und einheitliche Zusammenarbeit der letzten Monate im Ausschuss sowie die Abgewogenheit des vorliegenden Entwurfs hervor. Im Streben der Ebene Bund/Land nach Ausweisung möglichst großer Windenergiegebiete hat sich der Landkreis erfolgreich um die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch die Windenergie im Landkreis Lüneburg bemüht. Unberücksichtigt blieben dabei berechtigte Kritikpunkte. Die Kreispolitik kann jedoch die von der Bundesregierung gemachten Vorgaben nicht verschieben.

KTA Blume weist auf die veränderten Rahmenbedingungen und die an die Regionalplanung erteilten Aufträge von höherer Ebene hin. Die danach prozentual für die Windenergie vorzuhaltenden Flächenvorgaben haben seine Erwartungen deutlich übertroffen und mit der Ausschlusswirkung ist der regionalen Ebene ein Steuerungsinstrument genommen worden. Im Ergebnis steht der Landkreis vor gewaltigen Veränderungen des Landschaftsbildes. Selbst eine Klage gegen die gemachten Vorgaben würde aufgrund des langen Verfahrenszeitraums einen Beschluss im Einklang mit den Teilflächenzielen für 2027 unumgänglich machen, um die unter allen Umständen zu verhindernde Superprivilegierung der Windenergie zu vermeiden. Die Reduzierung des Teilflächenziels auf 4 Prozent bis 2032 ist dabei schon ein Erfolg. KTA Blume führt negative Auswirkungen durch den Ausbau der Windenergie für die Landbevölkerung sowie die Umwelt und das Landschaftsbild an. Er verweist auf die Aufgabe des Ausschusses, alle Belange gegeneinander abzuwägen und deutet die Zustimmung zum Beschlussvorschlag durch die CDU-Fraktion an.

KTA Schmidt hebt die gute Leistung der Verwaltung bei der Erstellung des 2. Entwurfs hervor und bedankt sich bei den Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Sie nimmt die Frage einer Bürgerin aus der vorangegangenen Einwohnerfragestunde zum Anlass, um die Frage an die Verwaltung zu richten, ob diese im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgeben kann. Ang Dr. Panebianco antwortet, dass im Beteiligungsverfahren Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf des RROP 2025 abgegeben werden können und jede Stellungnahme aber auf relevante Inhalte geprüft wird. KTA Schmidt führt weiter aus, dass der Strom aus erneuerbaren Energien für neue Technologietrends wie die Digitalisierung benötigt wird und ein Meilenstein des Stromtrassenausbaus in den nächsten drei Jahren abgeschlossen sein wird. Entscheidend für das Gelingen des Transformationsprozesses ist die Stromspeicherung in Akkumulatoren in der Region, was dazu beitragen wird, dass sich Windräder und Speicher wirtschaftlich rechnen sowie der Strom für alle günstiger wird.

KTA Gros äußert, dass dem Landkreis das Heft des Handelns aus den Händen genommen wurde und die für einen Standortvergleich im Hinblick auf die Windhöffigkeit relevanten Daten vorliegen müssten. Da diese bisher nicht vorliegen und Defizite nicht ausgeräumt sind, kündigt er seine Stimmenthaltung bei der Abstimmung zum Beteiligungsverfahren an.

KTA Stoll kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zu der anstehenden Abstimmung an. Als Kritikpunkte am RROP führt er die Öffnung der Wälder für die Windenergie sowie die Abwägung der Verwaltung zum Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung S_35 in Boltersen an.

KTA Bilgenroth erläutert, dass die Hälfte der Windenergievorrangflächen in Wäldern liegt und sieht hierfür ursächlich den Beschluss der rot-grünen Landesregierung zur Öffnung der Wälder für Windenergie. Diese Entscheidung führt zu negativen Auswirkungen für Mensch (u.a. Landschaftsbildzerstörung, Wertverlust angrenzender Wohnflächen) sowie die Tier- und Pflanzenwelt (u.a. erhebliche Zerstörung der Lebensräume, Auswirkungen auf Feuchtigkeit in der Region). KTA Bilgenroth äußert, dass der Industriestrombedarf von den Zufallsenergien Wind und Solar aufgrund der Spannungsschwankungen nicht gedeckt werden kann und konventionelle Kraftwerke gebraucht werden. Er stellt in Aussicht, dass er den Beschlussvorschlag ablehnen wird.

KTA Mues kündigt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag an und begründet dies mit der Notwendigkeit zur Erreichung des Flächenbeitragswertes bis 2027, um die Superprivilegierung zu verhindern.

KTA Meister sieht in der Notwendigkeit zur Festlegung der Flächenbeitragswerte und der sonst drohenden Superprivilegierung keine Strafe, sondern ein Sicherungsinstrument durch konkrete Vorgaben. Ferner richtet er drei Fragen an die Verwaltung:

  1. Im 2. Entwurf hat sich die Referenzanlage verändert. Er äußert die Frage, ob im 2. Beteiligungsverfahren Stellung dazu genommen werden kann. Ang Dierßen bejaht dies.
  2. KTA Meister fragt, ob es im Zuge des 2. Beteiligungsverfahrens Erweiterungen, Änderungen oder Erleichterungen bei der digitalen Beteiligungsplattform gibt. Ang Dr. Panebianco erklärt, dass hierfür wie im ersten Beteiligungsverfahren wieder die Beteiligungsplattform BO.PLUS verwendet wird, diesmal aber auch kleinere Dateiversionen zum Download angeboten werden.
  3. Auf der Seite des Landkreises lassen sich Aufzeichnungen von der Bürgerinformationsveranstaltung in Gellersen finden. Er fragt, ob weitere Informationsveranstaltungen geplant seien. Ang Dr. Panebianco verneint diese Frage angesichts des hohes Aufwandes dafür; die Verwaltung steht aber für Nachfragen zur Verfügung.

AV KTA Walter stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Vorschlag wird mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme angenommen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das förmliche Beteiligungsverfahren zum RROP 2025 - 2. Entwurf nach § 9 Abs. 3 ROG unverzüglich durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung

 

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