27.05.2025 - 5 Antrag der Gruppe Die Linke/Die PARTEI vom 15.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Stoll erläutert den Antrag der Gruppe Die Linke/DIE PARTEI. Man habe sich bereits mit dem Thema befasst, bevor Herr Lauterbach das Problem auf Bundesebene thematisiert habe. Das Thema sei noch aktuell. Einige Städte und Gemeinden haben das Lachgasverbot bereits umgesetzt. Es sei erfreulich festzustellen, dass im Landkreis Lüneburg noch keine Fälle zu verzeichnen sind. Man wolle jedoch vorsorglich tätig werden und nicht darauf warten, dass etwas passiert. Der Antrag werde aufrechterhalten.
KTA Aden-Meyer befürwortet den Antrag. Es sei gut, dass man sich mit dem Thema beschäftigt. Die Verwaltung habe bereits eruiert, dass im Landkreis Lüneburg keine Verkaufsorte wie Kioske oder Automaten bekannt sind. Sie fragt, wie die Verwaltung dies festgestellt habe und ob auch mögliche andere Verkaufsstellen, z.B. Baumärkte, geprüft worden sind.
Fachdienstleiterin Sachse antwortet, dass die Verwaltung unter anderem mit der Polizei gesprochen habe. Es sei nicht ausgeschlossen, dass unter dem Ladentisch in einem Spätkauf etwas verkauft werde. Man habe jedoch hingeschaut und auch Gespräche geführt.
Auf Nachfrage von KTA Diehl ergänzt Fachdienstleiterin Sachse, dass im Psychiatrischen Klinikum keine Fälle bekannt seien.
KTA Thiemann führt aus, dass die Thematik in der Fraktion besprochen worden sei. Dort bestehe die Auffassung, dass man nicht für alles eine Verordnung erlassen könne. Man sollte nur tätig werden, wenn im Landkreis Lüneburg Fälle bekannt werden.
KTA Gründel sieht das anders. Es sei gut, dass es im Landkreis Lüneburg keine Fälle gebe. Das sei ein guter Zeitpunkt, um präventiv tätig zu werden. Andernfalls arbeite man reaktiv. Lachgas ist gesundheitsgefährdend. Entweder könne eine Verordnung erlassen werden oder auch ein anderes Mittel gewählt werden, das die Verwaltung für richtig halte.
KTA Aden-Meyer bringt zum Ausdruck, dass der Inhalt der Verordnung nicht unerheblich sei. Es sei zu klären, mit welcher Konsequenz die betroffenen Personen zu rechnen haben. Der Antrag sei richtig. Aber Präventionsarbeit habe auch etwas damit zu tun, an die Ursachen heranzugehen. Bei Süchten helfen keine Verbote. Vielleicht sei es sinnvoller, präventiv zu arbeiten und zu prüfen, wie man die Kinder und Jugendlichen besser schützen könne.
Fachdienstleiterin Sachse führt aus, dass sich zu den präventiven Möglichkeiten die Fachleute Gedanken machen müssen. Es sei angekündigt worden, dass eine bundesweite Verordnung kommen soll. Dies sei vielleicht der bessere Weg, da hierdurch flächendeckend eine einheitliche Regelung gelte.
KTA Schmidt sieht hier eine Gefahr für Kinder und Jugendliche. Sie hält es ebenfalls für sinnvoll, auf eine Verordnung vom Bund zu warten. Dadurch habe man eine allgemeingültige Lösung und keinen Flickenteppich.
KTA Dr. Bonin schlägt vor, eine entsprechende Resolution an das Land zu verfassen. In Anbetracht der aktuellen Situation sollte das Land zügig ein Verfahren zum Schutz der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich der Lachgasproblematik als präventive Maßnahme auf den Weg bringen.
KTA Gründel befürwortet den Vorschlag, das Land mittels einer Resolution zum Handeln aufzufordern.
Nachfolgend wird zunächst abgestimmt über den Beschluss, eine Resolution an das Land herauszugeben und parallel dazu dem Antrag der Gruppe Die Linke/Die PARTEI zur Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz Minderjähriger vor Lachgas stattzugeben.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Es folgt die Abstimmung über die Verabschiedung einer Resolution an den Landtag, bezüglich der Lachgasproblematik alsbald ein Verkaufsverbot an Minderjährige zu erlassen zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (siehe Beschluss).
Anlagen zur Vorlage
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