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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

03.06.2025 - 6 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Zeug erläutert den aktuellen Verfahrensstand. Die eingegangenen Stellungnahmen seien in rund 1.400 Argumente unterteilt worden. Alle Argumente seien entsprechend gesichtet worden und nach Sachgruppen und Zuständigkeiten sortiert worden. Auf jedes vorgebrachte Argument sse eine Erwiderung erfolgen.

Der Großteil der erforderlichen Erwiderungen obliege dem Ing.-Büro EGL (Umweltbelange) sowie dem SBU.

Viele der Argumente seien fundiert und erforderten daher entsprechend qualitativ hochwertige und dadurch zeitintensive Erwiderungen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zwingend erforderlich.

Aktuell zeichne sich die Notwendigkeit eines Deckblattverfahrens noch nicht ab, da nach bisheriger Einschätzung keine Argumente vorgen, die sich nicht fachlich erwidern ließen.

Gleichwohl könne sich die Notwendigkeit eines Deckblattverfahrens auch noch dem Erörterungstermin, der für Ende September anberaumt sei, ergeben.

Auf Nachfrage des KTA Stoll, ob die weiteren Brückenplanungen trotz des seinerzeitigen Bürgerentscheids mit entsprechender Kostendeckelung, fortgesetzt werden würden, erläutert LR Böther, dass der SBU nach wie vor auf Basis des Kreistagsbeschlusses vom 24.09.2018 arbeite und dementsprechend ein Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen sei.

Erst, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliege, müsse der Kreistag beschließen, ob die Elbbrücke tatsächlich gebaut werde.

 

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