07.03.2006 - 5 Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 07.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Da eine anteilige Kostenbeteiligung der kreiseigenen Schulen
und der Grundschulen im Landkreis nicht realistisch ist und aus den
bereitgestellten Ansätzen im jeweiligen Schuletat nicht zusätzlich finanziert
werden kann, werden die anteiligen Sach- und Personalkosten für das SCHUBZ
zukünftig zentral aus dem Schuletat des Landkreises finanziert. Für diesen
Zweck sind Mittel in Höhe von 7.000 zusätzlich erforderlich. Der bisher bei
Haushaltsstelle 02.2920.1100 Nutzungsgebühren SCHUBZ in Ansatz gebrachte
Betrag in Höhe von 7.000 wird nicht von den Schulen erhoben. In 2006 ist
verwaltungsseitig zu versuchen, eine Deckung aus vorhandenen Mitteln
sicherzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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