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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.06.2006 - 6 Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KAR Beyer trägt die Sachlage vor. Inzwischen ist der Verwaltung auch der schriftliche Antrag der Samtgemeinde Bardowick (SG) gemäß § 103 NSchG auf Übertragung der laufenden Verwaltung für die Haupt- und Realschule zugegangen. Herr Samtgemeindebürgermeister Dubber betont in seinem Antrag, dass die SG in der Vergangenheit stets – unabhängig von Zuständigkeiten – eine besondere Verantwortung für die Schulen am Schulzentrum (SZ) deutlich gemacht hat. Neben den Baumaßnahmen (OS, Realschule, Busbahnhof) sei dieses auch in der täglichen Arbeit zum Ausdruck gekommen (Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung etc.). Die Übernahme der laufenden Verwaltung wäre die logische Konsequenz dieser Entwicklung. Die räumliche Nähe, die gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen am SZ und der SG sowie die Fülle gemeinsamer Projekte ließen darüber hinaus Synergieeffekte erwarten, die sich auch wirtschaftlich positiv darstellen ließen. Die Sporthallen am SZ stellten für die Vereine in der SG einen wichtigen Faktor für die Vereins- und insbesondere Jugendarbeit dar. Die SG beabsichtige, den bestehenden Sanierungsbedarf kurzfristig abzuarbeiten und sich dabei auch finanziell zu engagieren. Letztlich ginge es auch um die Attraktivität des Schulstandortes und möglichst optimale Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler aus der SG.

 

KTA Schumann-Schilling steht dem Antrag, insbesondere der angebotenen Vorfinanzierung, kritisch gegenüber. Im Ergebnis gelange die SG so zu einer vorgezogenen Sanierung und Modernisierung der Schulgebäude und der Sporthallen am Schulstandort Bardowick und der Landkreis zahle es. Hier müsse sich die SG mit einer Interessenquote einbringen. Sie frage sich weiter, warum dann nicht auch die  Schulträgerschaft von der SG übernommen wird.

 

LR Fietz unterstreicht noch einmal den Rechtsanspruch der SG, die laufende Verwaltung übertragen zu bekommen und bittet dem Beschlussvorschlag zu folgen, damit über Art, Umfang und Finanzierung der Übertragung weiter verhandelt werden kann. Auch KVR Maul verweist auf die Rechtslage. Jetzt geht es darum, eine Vereinbarung zu erarbeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, dass der Landkreis finanziell nicht stärker belastet wird, als bisher.

 

KTA Staudte äußert ihr Unverständnis über die vorgetragenen Bedenken. Wenn sich hier eine SG finanziell engagieren will, könne man dem bei der bestehenden desolaten Haushaltslage doch nur zustimmen.

 

KTA Perschel und KTA Wegener sprechen die Situation der finanziell schlechter dastehenden Gemeinden an. Es sei sicherzustellen, dass diese nicht benachteiligt werden.

 

Die Übertragung der laufenden Verwaltung ist nach KAR Beyer von der Frage einer vorgezogenen Sanierung des SZ zu trennen. Für die laufende Verwaltung wird ein Budget ausgehandelt, aus dem die laufenden Sach- und Personalkosten zu tragen sind. Dieses Budget orientiert sich in seiner Höhe an den Durchschnittswerten der vergangenen Jahre. Über die Finanzierung vorgezogener Sanierungen muss gesondert verhandelt werden.

 

LR Fietz versteht die Skepsis nicht. Es ist bereits jetzt gute und gängige Praxis, dass sich Gemeinden an Schulbaumaßnahmen finanziell beteiligen. Allerdings müsse in den Verhandlungen sehr genau geschaut werden, dass dem Landkreis keine finanziellen Nachteile entstehen.  

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Samtgemeinde Bardowick über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung der Haupt- und Realschule in Bardowick zu verhandeln und hierüber eine Vereinbarung zu entwerfen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

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