21.09.2006 - 5 Aktuelle Informationen zu Hartz IV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 21.09.2006
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung berichtet, dass die Bedarfsgemeinschaften nach
dem SGB II im August bei 8.265 lag. Trotz der positiven Entwicklung am
Arbeitsmarkt konnte man nur einen Rückgang von 140 Bedarfsgemeinschaften zum
Vormonat im SGB II-Bereich verzeichnen.
Bei den Aufgaben nach dem SGB II lassen sich derzeit 4 Mio.
Mehrausgaben bis zum Jahresende prognostizieren. Insgesamt könnte es somit für
diesen Bereich zu einem Defizit in Höhe von 2,9 Mio. kommen. Wie das Ergebnis
in diesem Aufgabenkreis genau aussehen wird, ist zurzeit noch nicht
vorhersehbar. Abhängig ist dieses insbesondere von der Quote bei der Verteilung
des Landeszuschusses, bei dem das Land insgesamt 127 Mio. auf die einzelnen
Landkreise verteilt.
Unstimmigkeiten zwischen der Agentur für Arbeit Lüneburg und
dem Landkreis Lüneburg bestehen zurzeit bei der Beteiligung des Landkreises an
den Verwaltungskosten der ARGE. Hier wurde seinerzeit bei der ARGE-Gründung
vereinbart, dass der Landkreis Lüneburg die Kosten für das eingebrachte
Personal und die sonstigen Kosten seiner Aufgaben nach dem SGB II trägt, was
insgesamt einen Anteil von 9,5 % der Verwaltungskosten der ARGE entspricht.
Anfang des Jahres 2006 erfolgte jedoch eine Geschäftsanweisung der
Bundesanstalt für Arbeit, woraufhin die Agenturen vor Ort mit den Landkreisen
einen Vertrag mit einem Kommunalanteil von 12,6 % der Verwaltungskosten
herbeizuführen haben. Der Landkreis Lüneburg hat sich jedoch seinerzeit auf
seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem ARGE-Vertrag im Jahre 2005 berufen,
so dass kommunale Anteile von 9,5 % festgelegt wurden. Dieses will die Agentur
für Arbeit zukünftig nicht mehr akzeptieren. Aufgrund dessen wurde eine
Organisationsuntersuchung der ARGE in Auftrag gegeben um die entsprechenden
Anteile der Kommune und des Bundes an den Verwaltungskosten zu ermitteln. In
diesem Zusammenhang hat die Verwaltung sich bereits bei anderen Landkreisen
erkundigt, die eine getrennte Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II durchführen,
um Vergleiche zu anderen Alternativen anzustellen.
Herr Meißner bestätigt diese Aussagen von Herrn Wiese. Er erklärt,
dass er sich dafür ausspricht, dass der Landkreis Lüneburg an der ARGE soviel
Verantwortung wie möglich übernimmt. Der Landkreis Harburg hat z.B. die
Verantwortung der ARGE übernommen. Herr Wiese entgegnet in diesem Zusammenhang,
dass im Landkreis Harburg andere Verhältnisse vorliegen. Im Landkreis Harburg
setzt sich der Verwaltungsrat seitens der Kommune aus Personen aus der Kreisverwaltung
zusammen, im Landkreis Lüneburg hingegen ist der Verwaltungsrat politisch
besetzt.
Frau Staudte erkundigt sich, wie der Bund zu einem kommunalen Verwaltungskostenbetrag
von 12,6 % kommt und äußert darüber hinaus, dass der Landkreis sich nicht aus
der Verantwortung ziehen könne, wenn eine Organisationsuntersuchung ein anderes
Ergebnis als 9,5 % kommunalen Anteil ergebe. Herr Wiese erläutert, dass der
Bund nach eigenen Berechnungen die 12,6 % vorgegeben hat. Sollte eine Organisationsuntersuchung
ein anderes Ergebnis als das bisher vertraglich festgelegte ergeben, so wird
die Angelegenheit natürlich dem Ausschuss zur Entscheidung erneut vorgelegt.









