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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.11.2006 - 2 Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § ...

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Wortprotokoll

LR Nahrstedt verpflichtet die Kreistagsabgeordneten unter Hinweis auf die ihnen vorliegende Sitzungsvorlage, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er weist die Kreistagsabgeordneten darauf hin, dass sie ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugung ausüben, dass sie an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entscheidungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht gebunden sind und er weist auf die den Kreistagsabgeordneten vorliegenden Pflichten nach den §§ 20 bis 22 Niedersächsische Landkreisordnung hin.

 

Nach Verpflichtung und Pflichtenbelehrung stellt LR Nahrstedt die Kreistagsabgeordneten namentlich vor.

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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