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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.11.2006 - 6 Wahleinspruch zu den Kommunalwahlen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KVR Sühl nimmt als zuständiger Kreiswahlleiter Bezug auf die Kommunalwahlen im September diesen Jahres. Die Ergebnisse seien abschließend nochmals beim Landkreis Lüneburg überprüft worden. Der Wahlausschuss habe daraufhin einvernehmlich das Wahlergebnis festgestellt.

Herr Klug habe u.a. Einspruch gegen die Wahl des Kreistages sowie die Direktwahl des Landrates eingelegt. KVR Sühl verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage 2006/181. Er empfiehlt den Wahleinspruch als zulässig, jedoch unbegründet zurückzuweisen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Wahleinspruch des Herrn Klug gegen die Gültigkeit der Kreiswahl und der Direktwahl des

Landrates ist als unbegründet zurückzuweisen. Beide Wahlen sind gültig.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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