20.03.2007 - 5 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht nach § 22 Ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 20.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senioren und Behinderte
- Bearbeitung:
- Sybille Moratzky
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Frau Demmig führt aus, dass seit dem 01.01.2002 nach § 15 Abs.
4 Satz 1 Heimgesetz (HeimG) für die Heimaufsichtsbehörde die gesetzliche
Verpflichtung besteht, für jedes Heim grundsätzlich mindestens 1x im Jahr eine
Prüfung vorzunehmen. Prüfungen können auch in größeren Abständen vorgenommen
werden, soweit ein Heim bereits anderweitig, z.B. durch die Pflegekasse / den Medizinischen
Dienst der Krankenkasse, geprüft worden ist. Im Landkreis Lüneburg erfolgen die
Prüfungen grundsätzlich unangemeldet. Zum Teil werden die Prüfungen gemeinsam
mit dem Fachdienst Gesundheit (Infektions- und Gesundheitsschutz), mit der
Lebensmittelüberwachung und dem Brandschutz des Landkreises Lüneburg durchgeführt.
Die Personalausstattung wird im Hinblick auf die qualitative Ausstattung (Fachkraftquote),
quantitative Ausstattung (Personalschlüssel) und Nachtwachenbesetzung
überprüft.
Bei der Fachkraftquote müssen 50 % der in der Pflege
beschäftigten Mitarbeiter/innen qualifizierte Fachkräfte sein. Frau Demmig
erklärt, dass diesbezüglich im Landkreis Lüneburg eine stetige Verbesserung zu
verzeichnen ist und zeigt die Ergebnisse der Überprüfung wie folgt auf:
|
2000 |
01.10.2002 |
01.12.2004 |
01.08.2005 |
FKQ erfüllt |
12 |
20 |
24 |
25 |
FKQ nicht
erfüllt |
14 |
5 |
1 |
1 |
FKQ % im
Durchschnitt |
49,7 |
52,9 |
54,0 |
61,2 |
Frau Demmig weist darauf hin, dass es sich hierbei um
Stichtagsprüfungen handelt und die Personalausstattung von der Personalfluktuation
abhängig ist. Die Personalausstattung jeder Einrichtung im Landkreis wird
mindestens 2 x jährlich überprüft; alle einmal jährlich zu einem bestimmten
Stichtag, wobei der Zeitpunkt variiert, und einmal jährlich anlässlich der Heimbegehungen.
Darüber hinaus erfolgen gegebenenfalls zusätzlich anlassbezogene Überprüfungen,
z.B. bei Beschwerden.
Die Personalschlüssel sind bei den Einrichtungen unterschiedlich
innerhalb eines Korridors festgelegt, da diese zwischen Einrichtung,
Pflegekassen und Sozialhilfeträger in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
vereinbart werden. Hier gibt es kaum und wenn nur geringfügige
Unterschreitungen, die in der Regel durch Überstunden kompensiert werden. Auch
hier handelt es sich um eine Stichtagsprüfung, die wiederum abhängig ist von
der Personalfluktuation und der Bewohnerstruktur sowie der Auslastung der
Einrichtung.
Die Nachtwachenbesetzung in Einrichtungen wird routinemäßig
seit 2002 mindestens 1 x im Jahr und gegebenenfalls zusätzlich anlassbezogen
durchgeführt, wobei die Prüfungen in der Woche, an Wochenenden und an
Feiertagen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen.
Herr Meißner erklärt, dass er zukünftig eine zeitnahe
Berichterstattung wünscht, damit der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht keine
Alibifunktion erhält. Ferner bemängelt er, dass angeführt wird, welche Mängel
in den Einrichtungen auftreten, jedoch die Häufigkeit in diesem Zusammenhang
nicht detailliert aufgezeigt wird. Seine Sorge sei, dass ein „Negativfall“
im Landkreis Lüneburg auftritt.
Frau Dziuba-Busch erklärt, dass es Aufgabe der Politik sei, der
Verwaltung Ziele zu setzen, sie aber auch eine zeitnahe Berichterstattung
wünscht.
Die Verwaltung erklärt, dass sich die Zusammenarbeit mit den
Heimen deutlich verbessert hat und sagt künftig eine zeitnahe Berichterstattung
zu.
Auf Anfrage von Herrn Dammann, ob auch eine Überprüfung der
pflegebedürftigen Personen stattfindet, erwidert Frau Demmig, dass dieses grundsätzlich
Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist, der diese auch durchführt.
Zu der Anfrage von Herrn Dr. Scharf, ob es dramatische Fälle im
Landkreis Lüneburg gibt und wie mit diesen verfahren wird, berichtet Frau
Demmig, dass dramatische Fälle im Landkreis Lüneburg nicht vorliegen. Solche Fälle
würden auch sofort der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Zuletzt erfolgte
im Jahre 2004 in einem Fall eine Meldung an die Staatsanwaltschaft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,5 kB
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