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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.09.2007 - 7 Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2008

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der folgende Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 24.09.2007 vor:

„Es werden mehr Ausbildungsplätze eingerichtet als nach aktuellem Stand für den eigenen Bedarf des Landkreises Lüneburg nötig ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, den zukünftigen Bedarf zu ermitteln.“

 

LR Nahrstedt verdeutlicht, dass bereits die Anzahl der Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte von zwei auf drei erhöht worden sei. Hinsichtlich der Stellen für Anwärter/innen weist er darauf hin, dass keine Kapazitäten vorhanden seien, um eine/n dritten Auszubildende/n adäquat ausbilden zu können. Ziel der Kreisverwaltung sollte es im Übrigen sein, nach Möglichkeit alle Auszubildenden später auch übernehmen zu können.

 

KTA Zimmermann begründet den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion. Dieser sei bereits mündlich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten gestellt worden. Sie bittet den Demographischen Wandel und den Fachkräftemangel in der Verwaltungsebene bei der zukünftigen Personalplanung zu berücksichtigen.

 

KTA Dammann weist darauf hin, dass in den letzten Jahren alle Auszubildenden übernommen worden seien. Er macht darauf aufmerksam, dass es in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden sei, geeignete Bewerber/innen zu finden.

 

KTA Hoffmann begrüßt, dass sich der Landkreis Lüneburg weiterhin der Verantwortung stelle, auszubilden. Die Zahl der Ausbildungsplätze sei zwar im Verhältnis zu der Zahl der Beschäftigten ausbaufähig, jedoch sollte jede/r Auszubildende die Möglichkeit der Übernahme erhalten. Verwaltungsfachangestellte und Beamtenanwärter/innen würden auf dem freien Arbeitsmarkt keinerlei Zukunftschancen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es realistisch, die Anzahl der Ausbildungsplätze nicht zu erhöhen.

 

KTA Barufe sieht es als falsch an, nur für den eigenen Bedarf auszubilden. Nicht jede Verwaltung habe eine solche Struktur wie die Lüneburger Kreisverwaltung. So komme aus der Wirtschaft vermehrt der Hinweis, dass ein Betrieb, der selbst über genügend qualifiziertes Personal verfüge, sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe, für die übrigen Betriebe qualifiziertes Personal auszubilden.

 

LR Nahrstedt betont, dass bereits im Fachausschuss deutlich gemacht worden sei, dass die Kapazitäten der Kreisverwaltung für eine hochwertige Ausbildung nur bei der jetzt vorgeschlagenen Anzahl der Ausbildungsplätze ausreichend seien.

 

KTA Zimmermann weist darauf hin, dass es eine Pflicht für die Wirtschaft gebe, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen zu müssen. Und was für die Wirtschaft gelte, sollte auch Verpflichtung für die Kommunen sein.

 

KTA Staudte führt an, dass auch ihre Fraktion immer wieder eine Ausbildung über den Bedarf gefordert habe. Die hier angestrebte Diskussion sei jedoch bereits im Fachausschuss erfolgt. Zudem beinhalte der Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion keine konkrete Anzahl der in 2008 einzustellenden Auszubildenden.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 24.09.2007:

Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 45 Nein, 4 Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Zum 01.08.2008 werden folgende Ausbildungsplätze eingerichtet:

3 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

2 Anwärterinnen/Anwärter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen

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