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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.09.2007 - 14 Änderung der Verordnung des Landkreises Lünebur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Stilke sagt, er könne die aktualisierte Beschlussvorlage hinsichtlich der Deichwachordnung nicht nachvollziehen. Die vorherige Begründung diese nicht in den Beschluss aufzunehmen sei in sich schlüssiger gewesen. Einige Wachlokale seien für die Deichwache durchaus kritisch anzusehen. So liege beispielsweise das Feuerwehrgerätehaus Marschacht nicht nahe genug am Deich. Das Feuerwehrgerätehaus Rönne solle nach seinem Kenntnisstand verkauft werden.

Die Deichverteidigungsverordnung werde von der Grünen-Kreistagsfraktion begrüßt.

 

KTA Thiemann berichtet, dass der Deichverband derzeit auf Grundlage einer Verordnung aus dem Jahre 1985 handele und erläutert die Änderungen im Bereich der Deichverteidigung.

 

KTA Blume sagt, er habe die Verwaltung um Information gebeten, welche Kompetenzen der Deichverband durch die neue Deichverteidigungsordnung übernehme. Die Verwaltung habe daher informationshalber die Deichwachordnung der Vorlage beigefügt. Diese sei allerdings nicht Bestandteil des Beschlusses.

 

KTA Meyn stellt fest, dass es sich hier um keine kreisübergreifende Verordnung handele. Dem Artlenburger Deichverband werde mit der neu zu beschließenden Deichverteidigungsordnung ein umfangreiches Regelwerk an die Hand gegeben. Der Schwerpunkt liege dennoch bei den betroffenen Samtgemeinden und der Stadt Bleckede.

 

-61-

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Beschluss

Beschluss:

Der Änderung der Deichverteidigungsordnung wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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