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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.09.2007 - 18 Anpassung der Abfallgebührensatzung zum 1. Janu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Änderungsanträge vor:

1.) Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:

„In die Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg wird folgende Ergänzung aufgenommen:

In die Tabelle für Hausmüll unter § 3 Abs. 1 wird zusätzlich aufgenommen die Behältergröße 40 l im Abfuhrrythmus 4-wöchentlich mit der Grundgebühr 3,40 EUR und der monatlichen Gebühr in Höhe von 1,95 EUR.“

 

2.) Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007:

„Grundsätzliche Veränderungen ergeben sich aus der Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro 14 Tage von 20 l auf 10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 EUR.“

 

KTA Dörbaum nimmt Bezug auf die Gebührenkalkulation der Stadt Lüneburg. Diese gehe davon aus, dass die Gebühr so gering wie möglich gehalten werde. Allerdings sei unter Umständen zu prüfen, inwieweit Gefäße in Stadt und Landkreis angepasst werden könnten.

Hier sei nun eine Gebührensatzung zu beschließen, die dem Gebührenzahler Rechnung trage. Zudem handele es sich um eine vorbildliche Müllabfuhr, die seiner Auffassung nach einmalig in der Region sei.

 

KTA Harms begrüßt die Gebührenermäßigung, auch wenn diese mit 0,55 EUR gering ausfalle.

 

KTA Köne betont, dass Gebühren zurückgegeben würden, weil zuviel eingenommen worden sei. Dieses sei gesetzlich vorgeschrieben. Dieses sei bisher eine Belohnung für die Müllreduzierung gewesen. Nun werde allerdings eine Änderung der Grundgebühr vorgenommen. Dieses habe keinen Einfluss darauf, ob weniger Müll produziert werde.

 

KTA Staudte ergänzt, dass sich eine 4-wöchentliche Abfuhr mit Leichtigkeit umsetzen lasse.

 

KTA Barufe sagt, dass wenn künftig Einzelpersonenhaushalte berücksichtigt werden würden, sich zwar einerseits die Gebühren verändern würden, die Kalkulation jedoch nicht davon berührt werde, da es weder mehr noch weniger Einnahmen gebe als in der bereits vorgelegten Kalkulation. Er bitte daher die Einzelpersonenhaushalte in die Kalkulation aufzunehmen. Es bleibe bei einer Gebührensenkung, führe allerdings insgesamt zu einer Veränderung der Gebührensätze.

 

KTA Nicole Schulze schlägt vor, dass sich zwei nebeneinander liegende Einpersonenhaushalte zusammenschließen.

 

KTA Röckseisen weist darauf hin, dass zwei Einpersonenhaushalte oftmals sehr weit auseinander liegen würden.

 

EKR Krumböhmer schlägt vor, diese Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt im Fachausschuss fortzusetzen. Der Kreistag sei nicht der geeignete Ort.

 

KTA Perschel stellt den Antrag auf „Schluss der Debatte“. Der Antrag wird einstimmig angenommen nachdem der Vorsitzende die Redeliste bekanntgegeben hat.

 

1.) Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:

Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 10 Ja, 2 Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt.

 

2.) Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007:

Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 9 Ja, 3 Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 40 Ja, 12 Nein

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