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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

17.01.2008 - 5 Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KVD Wiese berichtet über die positive Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfängern nach dem SGB II. Die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und die Zahl der Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger ist seit Sommer 2007 weiter erheblich zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich auch auf die Ausgaben bei den Kosten der Unterkunft niedergeschlagen. Die Entwicklung im Einzelnen sind der Niederschrift beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Insgesamt wurden für das Haushaltsjahr 2007 31,91 Mio. Euro für die laufenden Kosten der Unterkunft nach dem SGB II aufgewendet. Damit wurde der Haushaltsansatz von 31,85 Mio. Euro nur geringfügig überschritten.

 

Die Mehrausgaben für den kommunalen Anteil von 12,6 % der Verwaltungskosten der ARGE konnte anhand der Mehreinnahmen in Form erhöhter Landeszuwendungen aufgefangen werden.

 

KVD Wiese berichtet, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 31,2 % im Jahr 2007 auf 28,6 % im Jahr 2008 gekürzt wird. Bei Aufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe des Umfanges von 2007 würden somit für das Jahr 2008 Mindereinnahmen von ca. 800.000,00 € zu verbuchen sein.

 

Ferner wird mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20.12.2007 festgestellt hat, dass Arbeitsgemeinschaften gem. § 44 b SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigenen Organisationen wahrzunehmen, widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Neuregelung bis spätestens zum 31.12.2010 gefordert.

 

Anschließend werden von der Verwaltung Fragen beantwortet. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass der Landkreis bei seinen Entscheidungen jeweils die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. So werden aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen künftig im Landkreis Lüneburg die Schülerbeförderungskosten für bedürftige Schüler aus dem Sekundarbereich II aus Sozialhilfemittel übernommen.

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

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