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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.11.2009 - 4 Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Nach der offiziellen Feststellung des Sitzverlustes bedankt LR Nahrstedt sich im Namen von Verwaltung und Kreistag bei Frank Forstreuter für dessen Engagement im Kreistag und für den Landkreis Lüneburg.

 

Frank Forstreuter sei vor drei Jahren in den Kreistag des Landkreises Lüneburg gewählt worden.

Er war Mitglied im Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten, Soziales und Gesundheit, Partnerschaft und Kultur sowie im Sport- und Jugendhilfeausschuss.

Als Nachfolger von Miriam Staudte habe Frank Forstreuter im April 2008 das Amt des Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Kreistagsfraktion übernommen und sei Mitglied im Kreisausschuss gewesen. Er, LR Nahrstedt, sei anfangs skeptisch gewesen, wie Frank Forstreuter dieses Amt ausüben würde. Doch heute könne man sagen, dass er gute Arbeit geleistet habe. Es gab allerdings auch Themengebiete, die er in seiner eigenen leicht ironischen Art darstellte, was in manchen Situationen, insbesondere ihm, LR Nahrstedt, „missfallen“ habe.

 

KTA Forstreuter entgegnet, dass man als Fraktionsvorsitzender einer Oppositionspartei in manchen Situationen missfallen müsse, ansonsten habe man etwas falsch gemacht.

Er bedankt sich bei LR Nahrstedt und allen Kreistagskollegen für die sehr gute menschliche und sachliche Zusammenarbeit in den letzten Jahren.

Die Grüne-Kreistagsfraktion habe den Stil entwickelt die politische Arbeit sachlich, aber auch kritisch und kontrovers zu betreiben. Er bedauere sein Ausscheiden aus dem Kreistag und besonders aus der Fraktion. Seinem Nachfolger Martin Köne wünsche er alles Gute für die bevorstehende Arbeit als Fraktionsvorsitzender und dem neuen Fraktionsmitglied Rolf Rehfeldt viel Spaß bei der Arbeit im Kreistag.

 

 

LR Nahrstedt verpflichtet das neue Kreistagsmitglied Rolf Rehfeldt gem. § 39 Abs. 1 NLO und verweist gem. § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten.

Er habe seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er übe seine Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Er sei an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit seiner Entscheidungen als Kreistagabgeordneter beschränkt werde, nicht gebunden.

 

-01.20-

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Beschluss

Beschluss:

Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Frank Forstreuter durch Verzicht gemäß § 32 Abs. (1) Ziffer 1 NLO mit Wirkung zum 31.10.2009 festgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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